Zum Fall der gekündigten Mitarbeiterin des Altenpflegeheimes Webers Ablage erklärt Ute Krakau, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Erklärung der Kreisverwaltung zu diesem Fall entspricht nicht der Wahrheit. Es trifft nicht zu, dass das Arbeitsverhältnis auch ohne Rechtsträgerwechsel nicht hätte verlängert werden können. Die Mitarbeiterin war bereits 3 Jahre befristet im Altenpflegeheim beschäftigt. Aufgrund eines Urteils des Arbeitsgerichtes, das ihrer Klage auf Entfristung des Arbeitsverhältnisses stattgab, ist ihre Weiterbeschäftigung für den Landkreis rechtsverbindlich.
Aufgrund dieses am 25. Oktober verkündeten Urteils ist die Mitarbeiterin unbefristet beim Landkreis angestellt. Dass der Landrat der zweifachen Mutter am 1. Oktober eine betriebsbedingte Kündigung aussprach, ist höchst unsozial und widerspricht der gegebenen Zusage zur Weiterbeschäftigung aller Pflegekräfte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Mitarbeiterin nach Aussage von ver.di über eine kaufmännische Berufsausbildung, verschiedene weitere erworbene Qualifikationen und Berufserfahrung verfügt. weiterlesen »







