Beschlussantrag – Bildung eines „Ausschusses für Energiewirtschaft“

Gemeinsamer Beschlussantrag von Grüne/B90, SPD und Dr. Mai für die Stvv am 27.01.2011

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung Eberswalde bildet einen zeitweiligen Ausschuss für Energiewirtschaft. Der Ausschuss soll der Stadtverordnetenversammlung Empfehlungen geben und Beschlüsse vorbereiten, um eine mögliche Rekommunalisierung der Energieversorgung der Stadt Eberwalde zu begleiten.

Der Ausschuss bleibt bis zum Ende der Wahlperiode bestehen, außer die Stadtverordnetenversammlung beschließt dessen Auflösung auf Antrag einer Fraktion.

Der Ausschuss besteht aus 9 Sitzen, diese werden entsprechend § 41 Abs. 2 und 3 verteilt.

Die Mitglieder des Lenkungsausschusses wählen aus ihrer Mitte die Vorsitzende/den Vorsitzenden sowie die stellvertretende Vorsitzende/ den stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Ausschuss wird gemäß § 44 Abs. 1 von der Ausschussvorsitzenden/ dem Ausschussvorsitzenden einberufen. Die Öffentlichkeit soll über Zeit und Ort der Ausschusssitzungen in geeigneter Weise unterrichtet werden.

Die Stadtverwaltung benennt eine/n verantwortliche/n Mitarbeiter/n, der/die Arbeit des Ausschuss fachlich begeleitet.

Begründnung:

Nach § 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gehört die Versorgung mit Energie zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft. Verstärkt findet in der Bundesrepublik eine (Re-)Kommunalisierung der Energieversorgung (Strom/Gas/Wärme) statt. Mehr als die Hälfte der Energieversorgung in den Städten und Gemeinden werden durch Kommunalwerke bzw. Stadtwerke erbracht.
Kommunal- oder Stadtwerke sind für die Verbraucher in der Regel günstiger als die Versorgung durch die großen Energiekonzerne. Neben günstigeren Preisen für die Kundinnen und Kunden, stehen Fragen regionaler Kreisläufe, Wertschöpfung in der Region, Umweltfragen, Arbeitskräftesicherung und speziell in unserer Region auch Fragen der Umsetzung der Null-Emissionstrategie des Landkreises Barnim im Mittelpunkt der Betrachtung.
Allerdings soll die Möglichkeit der Rekommunalisierung ergebnisoffen betrachtet werden. Auch wenn eine Mehrzahl der Mitglieder der Interessengruppe der Fraktionen die Rekommunalisierung derzeit für wünschenswert hält, sind doch die finanziellen, juristischen, wirtschaftlichen und politischen Möglichkeiten genau zu prüfen.
Eine Rekommunalisierung muss im Ergebnis für die Bürger der Stadt Eberswalde direkt (Preise) und/oder indirekt (höhere Einnahmen nicht für die Konzerne sondern für den Stadthaushalt) günstiger sein.
Das Ergebnis der Tätigkeit des zeitweiligen Ausschusses kann auch sein, dass Stadtwerke zurzeit aus finanziellen, juristischen, wirtschaftlichen oder politischen Gründen nicht möglich sind. Diese umfangreichen Fragen und daraus resultierenden Aufgaben können in der bisherigen Form durch eine Interessengruppe, die kommunalrechtlich keinen Status hat, nicht gelöst werden. Sie sind aber für die weitere Entwicklung von Eberswalde von größter Bedeutung.

gez.  Hardy Lux                     Karen Oehler                                           Dr. Hans Mai
SPD-Fraktion                 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen    Stadtverordneter