Antrag – Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens Wegenutzungsrechte

Beschlussantrag

Ausschuss für Energiewirtschaft 04.10.2011
Hauptausschuss 20.10.2011
Stadtverordnetenversammlung 27.10.2011

Betrifft: Beendigung des laufenden Interessenbekundungsverfahrens zur Neuvergabe der Wegenutzungsrechte der Stadt Eberswalde gemäß EnWG

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, umgehend alle notwendigen Schritte einzuleiten, das zurzeit laufende Interessenbekundungsverfahren zur Neuvergabe der Wegenutzungsrechte für Strom und Gas mit dem erreichten Bearbeitungsstand abzubrechen.

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte den Bürgermeister in ihrer Sitzung am 26.02.2009, die Veröffentlichung zum Ablauf der Konzessionsverträge im Bundesanzeiger gemäß § 46 (3) Satz 1 EnWG zu veranlassen ( Beschluss 5-60/09). Damit wurde das Verfahren zur Neuvergabe der Wegenutzungsrechte formell in Gang gesetzt.

Weiterhin legte der Hauptausschuss mit dem Beschluss H 72/18/10 die Auswahlkriterien und den Zeitplan für die Neuvergabe der Wegenutzungsverträge fest. Um die notwendige inhaltliche Begleitung des Verfahrens qualifiziert zu begleiten, fasste die Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011 den Beschluss, den Ausschuss für Energiewirtschaft (Beschluss 26/281/11) zu gründen und mit dieser Aufgabe zu betrauen. Im Rahmen der 3. Sitzung des Ausschusses für Energiewirtschaft erfolgte die Vorstellung der nunmehr vorliegenden verbesserten Angebote zu den Wegenutzungsverträgen.

Die Beratungen im Energieausschuss ergaben, dass die vier vorliegenden Angebote inhaltlich für die Entscheidung zur Vergabe nicht ausreichen. Die vergleichende Bewertung durch das Unternehmen PWC zeigte deutlich, dass nur zwei Bewerber das Kriterium „Leistungen aus einer Hand/Koordinierungsaufwand“ voll erfüllen. Die Angebote in den Sparten Strom und Gas mussten getrennt bewertet werden, um jeweils wenigstens drei Angebote vergleichen zu können.

Seit August 2011 liegt der Stadt Eberswalde die „Machbarkeitsstudie zur Rekommunalisierung der Eberswalder Strom- und Gasnetze“ vor. Diese Studie beleuchtet die Chancen und Risiken, die aus einer vollständigen oder teilweisen Netzübernahme abgeleitet werden können. Hervorzuheben ist die mögliche Einflussnahme und Steuerung der Energiepolitik vor Ort, sowie die Einflussnahme auf das eigene Anlagevermögen der Netze. Synergien könnten über mehrere Sparten entwickelt werden und dazu beitragen betriebswirtschaftlich und steuerlich bessere Ergebnisse zu erzielen. Die Stadtverordneten müssen jedoch in die Lage versetzt werden, auch die Risiken verlässlich bewerten zu können. Daher sind weitere vertiefende Betrachtungen erforderlich, um den künftigen Weg der Stadt Eberswalde fest zu legen. Entsprechend dieser Grundsatzentscheidung sollten die Entscheidungskriterien nochmals überprüft und ggf. angeglichen werden. Deshalb erscheint der Abbruch des laufenden Interessenbekundungsverfahrens an dieser Stelle unumgänglich.

Karen Oehler
Fraktionsvorsitzende