Anfrage – Lärmbelästigung durch Lieferverkehr in der Freienwalder Straße

Anfrage an die Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2014

Betreff: Lärmbelästigung durch Lieferverkehr in der Freienwalder Straße

Nachbarn des Verbrauchermarktes LIDL in der Freienwalder Straße schilderten mir ein immer wieder auftretendes Problem, das durch nächtlichen Lieferverkehr entsteht.

Laut Aussage der AnwohnerInnen soll für den LIDL-Markt in der Baugenehmigung die Auflage formuliert sein, dass in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr kein Lieferverkehr zulässig ist. In der Vergangenheit wurde diese Auflage sehr häufig nicht eingehalten. Es gab mehrere Gespräche mit dem Marktbetreiber,dem Bauordnungsamt und dem LUA. Nur kurzzeitig verbesserte sich darauf hin die Situation.

Fragen:

  • Wer kontrolliert die in der Baugenehmigung festgelegten Auflagen?
  • Wurden auf Grundlage der Anwohnerbeschwerden durch das Bauordnungsamt Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Auflagen aus der Baugenehmigung durchzusetzen?
  • Wann wurde letztmalig die Situation in der Freienwalder Straße überprüft?
  • Da die Belästigungen in der Regel in den sehr späten Nachtstunden erfolgen, haben die Anwohner nicht die Möglichkeit, sich mit dem Problem zu diesem Zeitpunkt an die Stadtverwaltung zu wenden. Wer ist in diesem Moment der richtige Ansprechpartner?
  • Ist es möglich, den Marktbetreiber unter den geschilderten Bedingungen zu beauflagen, eine Lärmschutzwand zwischen Lieferbereich und benachbarter Bebauung zu errichten?

Karen Oehler
Fraktionsvorsitzende