In der MOZ vom 27.10.2010 wurde über einen umstrittenen Beschluss der SVV Bernau berichtet, mit dem unter Anwendung einer fragwürdigen Auslegung der Geschäftsordnung über einen Änderungsantrag die Sitzungsgelder der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter drastisch erhöht wurden.
Dieser Beschluß wurde vom bündnisgrünen Stadtverordneten Klaus Labod der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt.
Zitat:
Von: Klaus Labod [mailto:klaus.labod@gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 27. Oktober 2010 11:57
An: ‘kommunalaufsicht@kvbarnim.de’
Betreff: Beschluss 5/446 der SVV vom 30.9.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage erhalten Sie mein heutiges Ersuchen zur Beanstandung eines Beschlusses der SVV Bernau zu Ihrer Kenntnis mit der Bitte, mir den Eingang dieser Mail zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Klaus Labod
“…
Kreisverwaltung Barnim Kommunalaufsicht Marktplatz 1
16225 Eberswaldevorab per Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Sitzung der SVV Bernau am 30.09.2010 wurde die Beschlussvorlage 5-446 behandelt, die ursprünglich die Gewährung von Sitzungsgeldern für den neu geschaffenen Seniorenbeirat zum Gegenstand hatte.
Auszug aus der veröffentlichten Tagesordnung:
Inhalt und Begründung:
Aus Beschluss 5-261/2010 zur Bildung eines Seniorenbeirats ergibt sich, dass der Anspruch der Mitglieder des Seniorenbeirats auf Ersatz ihrer Aufwendungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Entschädigungssatzung der Stadt Bernau bei Berlin zu regeln ist. § 24 Kommunalverfassung regelt, dass ehrenamtlich Tätige Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und des Verdienstausfalls haben.
Die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung vom 11. Dezember 2003 enthält Regelungen für den Ersatz von Auslagen der Mitglieder des Seniorenbeirats und ggf. des Verdienstausfalls.
Desweiteren wird der Begriff „Ortsbürgermeister“ durch den Begriff „Ortsvorsteher“ gemäß Kommunalverfassung vom 18. Dezember 2007 ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt die Erste Änderungssatzung zur Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Mitglieder der Ortsbeiräte Börnicke, Ladeburg, Lobetal und Schönow (1. Änderung Entschädigungssatzung – 1Ä EntschS)
Während der Diskussion über den beabsichtigten Beschluss wurde ein von den Fraktionen „Die Linke“, SPD, CDU und von der „Freien Fraktion als Änderungsantrag bezeichneter weitergehender Antrag eingereicht, der sich mit der Erhöhung der Sitzungsgelder der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter beschäftigte. Dieser Antrag sah vor, die Sitzungsgelder für Ausschussvorsitzende bzw. deren Stellvertreter von derzeit € 26.- auf € 83.- zu erhöhen.
In der Diskussion über diesen Antrag meldete ich mich u.a. zu Wort und votierte und beantragte entsprechend, den Änderungsantrag als unzulässig zu behandeln, weil er einen anderen Gegenstand bezeichnete, als in der ursprünglichen Beschlussvorlage vorgesehen.
Ich fühlte mich wegen der Behandlung dieses Änderungsantrages quasi überrumpelt und hatte keine Gelegenheit, über den neuen Gegenstand der Entscheidung nachzudenken. Der neue Antragsgegenstand kam für mich überraschend auf die Tagesordnung, geschweige denn, dass er zuvor in der Öffentlichkeit in geeigneter Weise bekannt gemacht worden wäre.
In der folgenden Abstimmung stimmte ich deshalb gegen den Antrag, dennoch wurde mehrheitlich angenommen.
Ich halte das Zustandekommen des Antrags für rechtswidrig.
Der Gegenstand des Antrages ist ein aliud des ursprünglichen Antrages.
Dieser sah lediglich die Anwendung der bisherigen Entschädigungsregeln für den neu geschaffenen Seniorenbeirat vor.
Der als Änderungsantrag eingebrachte neue Antrag der einreichenden Fraktionen sah materiell nicht nur (wie ursprünglich vorgesehen) redaktionelle Änderungen der bisherigen Entschädigungssatzung vor, sondern es sollten materielle qualitative Änderungen bezüglich der Behandlung einzelner Funktionsträger der SVV (höhere Entschädigungssätze für Ausschussvorsitzende und/oder deren Stellvertreter) beschlossen werden, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Antrages waren und die meines Erachtens auch eine nach ganz anderen Kautelen zu beurteilende Frage darstellen.
Nach den allgemeinen Regeln und insbesondere nach der Geschäftsordnung der SVV hätte die Vorlage 4 Wochen vor der Sitzung eingereicht werden müssen.
Der ergangene Beschluss verstößt insbesondere gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit im Sinne der Kommunalverfassung.
Ich ersuche Sie als Kommunalaufsicht daher, den bezeichneten Beschluss der SVV in der Form des Änderungsantrages zu beanstanden und aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Labod”
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