Pressemitteilung Regionalverband Niederbarnim vom 04.11.2010
Nach öffentlichem Bekanntwerden der enormen Kaufpreissteigerung des Grundstücks Bürgermeisterstr. 25 wurde angesichts der durch Presseberichterstattung bekanntgewordenen Umstände seitens unseres Vorstandsmitgliedes Thomas Dyhr Strafanzeige wegen Verdachts der Untreue gegen Hubert Handke und namentlich nicht bekannte Stadtverordnete erstattet, um den Sachverhalt, die atypische Vertragskonstruktion und den auf erstem Blick im Raum stehenden Schaden zum Nachteil der Stadt Bernau strafrechtlich überprüfen zu lassen.
Die sich aus der Presseberichterstattung ergebende Steigerung zwischen damaliger Schätzung und nunmehr durch Gutachten aufgeworfenen Kaufpreis hätte immerhin ausgereicht, eine Kindergärtnerin mehr als 20 Jahre im Dienste der Stadt zu beschäftigen.
Am 04.11.2010 ging nunmehr ein Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bei dem Anzeigeerstatter ein, aus dem sich als Ergebnis der geführten Ermittlungen ergibt. Diese werden aus Gründen der gebotenen Fairness vorliegend öffentlich gemacht, und um Transparenz in die öffentliche Diskussion und Bewertung des Vorgangs und der handelnden Personen zu bringen.
Dem Einstellungsbescheid zufolge wurden keine Anhaltspunkte für eine Täuschung der Stadtverordneten oder pflichtwidriges Vorenthalten von Informationen ermittelt.
Aus der Einstellungsverfügung wurde weiter deutlich, dass verkäuferseitig der Vertrag nur unter Aufnahme der Bedingung geschlossen worden sei, einen Eigentumsübergang frühestens am 31.12.2010 festzuschreiben. Ursprünglich sei sogar ein Stichtag zum 31.12.2012 vorgesehen gewesen.
Eine Kaufpreisfestsetzung vor dem genannten Termin sei durch den Veräußerer nicht gewollt und kommunalrechtlich nicht möglich gewesen.
Somit war der Erwerb des Grundstücks zu einem bereits bei Vertragsschluss festgeschriebenen Preis objektiv nicht möglich.
Damit sei aber auch kein Vermögensschaden zum Nachteil der Stadt Bernau entstanden, weil die Stadt das Grundstück zu einem zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bestehenden Verkehrswert erwarb und sich der Vermögensabfluss durch Zahlung des Kaufpreises und der Vermögenszufluss in Form des Grundstücks die Waage halten.
Somit gab es objektiv keinen günstigeren Preis, an den man hätte eine mögliche Schadensberechnung knüpfen können.
Ob der Abschluß des Vertrages unter diesen Rahmenbedingungen politisch klug oder geboten war – ob es Alternativen gegeben hätte, darf bekanntermaßen nicht Gegenstand einer staatsanwaltschaftlichen Prüfung sein, sondern ist Aufgabe des damals ausgeübten Ermessens des Bürgermeisters und der Stadtverordneten, dessen Ergebnisse heute sichtbar werden.
Das wird man letztlich aus heutiger Sicht auch kaum fair beurteilen können.
Die Gründe der Einstellung des Verfahrens sind plausibel und nachvollziehbar. Aus diesem Grund wird Klaus Labod mit Einverständnis von Thomas Dyhr die Einstellungsverfügung der Kommunalaufsicht zu den dort anhängigen Vorgängen zugänglich machen.
für den Vorstand
Klaus Labod
(Sprecher)
2 Kommentare
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Bernauer Zukunftsdialog zum Brandenburger Klimaplan
Am 7. März, zwei Tage nach dem Kabinettsbeschluss zum „Brandenburger Klimaplan“, stellte Umweltminister Axel Vogel (Grüne/B 90) im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Zukunftsdialog“ den Plan in Bernau vor und bot Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Diskussion.
In seiner Präsentation wies Axel Vogel auf die dramatischen Temperaturanstiege insbesondere der Meeresoberflächen hin. Aufgrund dessen müsse mit extremen Wetterereignissen gerechnet werden.
Weiterlesen »
Wahllisten für den Kreistag Barnim aufgestellt
Am 20. Februar trafen sich die Barnimer Bündnisgrünen in Bernau zu ihrer Aufstellungsversammlung für die Wahllisten zur Kreistagswahl. Insgesamt 61 Kandidatinnen und Kandidaten werden für die Grünen ins Rennen um die Kreistagsmandate gehen. Dabei treten in 7 von 9 Wahlkreisen Frauen auf dem Listenplatz 1 zur Wahl an.
Steffi Bernsee, Sprecherin des Kreisverbandes, äußerte dazu: „Ich freue mich sehr, dass wir so viele starke Frauen finden konnten, die auf unseren Listen antreten und uns dann hoffentlich im Kreistag vertreten.“
Weiterlesen »
Kreiswahlprogramm beraten und beschlossen
In der ersten Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Barnim von Bündnis 90/Die Grünen im neuen Jahr stimmten die Teilnehmenden über das Wahlprogramm für die kommende Kreistagswahl ab. Nach lebhafter Diskussion fanden alle 18 Kapitel die Zustimmung der Mitglieder. Soziale Aspekte nehmen im aktuellen Programm einen breiteren Raum ein als früher, allerdings ohne die ökologischen Ziele in den Hintergrund zu drängen. In der nächsten Versammlung am 20. Februar soll das umfangreiche Programm nach redaktioneller Überarbeitung endgültig beschlossen werden. Anschließend wird eine Kurzfassung erstellt und beide Texte werden veröffentlicht.
Weiterlesen »