Sonderbeitragssatzung für den Kupferhammer Weg in Eberswalde erarbeiten

Pressemitteilung 16/08 vom 22. Oktober 2008

Für die Baumaßnahme Kupferhammer Weg erhielten die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Nutzer jetzt die Vorbescheide zur Beitragszahlung. Die erschlossenen Grundstücke sollen entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Eberswalde in einer Größenordnung zwischen unter 10 000 Euro bis über 100 000 Euro belastet werden. Im Rahmen der Behandlung der Baumaßnahme Kupferhammer Weg im Fachausschuss und in der Stadtverordnetenversammlung erfolgte keine Information der Stadtverordneten über die zu erwartenden Einzelbelastungen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Ausschuss setzt jedoch voraus, dass eine gewissenhafte Prüfung der wirtschaftlich zumutbaren Belastungen der Anlieger durch das zuständige Fachamt erfolgt.

Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Eberswalde regelt in Paragraf 4 die Ermittlung der Anteile der Stadt Eberswalde und der Beitragspflichtigen am Aufwand. Dort heißt es: „Die Stadt Eberswalde trägt den Teil des Aufwandes, der auf die Inanspruchnahme der Anlagen durch die Allgemeinheit entfällt …“.
Der Kupferhammer Weg grenzt in einem großen Abschnitt direkt an den Finowkanal. Schon aus diesem Grund ist die Baumaßnahme nicht mit jeder anderen Straßenbaumaßnahme im Stadtgebiet vergleichbar. Unter den betroffenen Eigentümern befindet sich die Kinder- und Jugendakademie, eine gemeinnützige GmbH. Eine Belastung des Schulgrundstückes in Höhe von 129 000 Euro sowie die Gefährdung von Arbeitsplätzen dort und in angrenzenden Firmen sind aus unserer Sicht nicht zu verantworten. Die Festsetztung der Einzelbelastungen sollte deshalb durch eine Sondersatzung geregelt werden.

Die Stadtverordneten von Bündnis 90/Die Grünen fordern die Stadtverwaltung auf, umgehend Lösungsvorschläge hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für die Anlieger zu unterbreiten.

Karen Oehler
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen in der StVV Eberswalde

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