Anfrage – Baumschutz in Eberswalde

Anfrage an die Stadtverwaltung

zur Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2007,

 

Betreff: Baumschutz in Eberswalde

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2004 wurde die Baumschutz­satzung der Stadt Eberswalde aufgehoben. Seit dem gilt die weniger wirksame Satzung des Landes Brandenburg, die wiederum am 31. Dezember 2009 außer Kraft tritt.

Eberswalde legt Wert auf den Titel „Waldstadt“, profiliert sich dahingehend z.B. mit der Fachhochschule und will dieses Image mit dem neuen Leitbild stärken. Im aktuellen Luftreinhalteplan wird die Entwicklung straßenbegleitenden Grüns als Verbesserungsmaßnahme genannt. Darüber hinaus ist es Ziel der Stadt, sich im Tourismus- und Gesundheitsbereich zu profilieren. Das neue Leitbild sieht als Maßnahmen u.a. vor (Leit­bildentwurf S.15):
– innerstädtisches Grün erfährt Entwicklung und Schutz“

– Lärmvermeidung und Luftreinhaltung werden konsequent betrieben

– die Stadt leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz

– die Ressourcen (Luft, Wasser, Boden, Klima, Flora, Fauna) werden konsequent geschützt
Viele Eberswalder Bürger beklagen, dass seit Aufhebung der Eberswalder Baumschutz­satzung immer mehr Bäume aus dem Ortsbild, insbesondere auf Privatgrundstücken, verschwinden. Hierzu unsere Fragen:

1.     Welche Erfahrungen zum Umgang mit dem innerstädtischen Baumbestand wurden seit Abschaffung der Baumschutzsatzung gemacht? Sind vermehrt Bäume gefällt worden und wenn ja, in welcher Größenordnung?

 

2.     Hält die Stadtverwaltung angesichts der im Leitbild formulierten Ziele die Baumschutz­satzung des Landes Brandenburg für Eberswalde für ausreichend? Wie wird das völlige Auslaufen des Baumschutzes bei Fehlen einer kommunalen Satzung im Jahr 2009 bewertet?

 

3.     Wird infolge der Überlegungen zum Leitbild und der in den letzten 2 Jahren gemachten Erfahrungen über die Erarbeitung einer neuen eigenen Baumschutzsatzung nachgedacht?