Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage BV/181/2009

Betrifft: Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II)

Beratungsfolge: 28.05.2009 Stadtverordnetenversammlung, öffentliche Sitzung

 

Beschlussvorschlag:

Der vorliegende Beschlussvorschlag wird durch den folgenden Punkt ergänzt:

4. Bei allen geplanten Sanierungsarbeiten an Heizungsanlagen und Warmwasseraufbereitungen wird geprüft, ob ein Einsatz von Solaranlagen zur Solarwärmenutzung sinnvoll möglich ist. Bei Dachsanierungen wird eine mögliche Nachrüstung mit Solarkollektoren berücksichtigt.

 

 

Begründung:

Durch den Einsatz von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung und ggf. zur Heizungsunterstützung können die Betriebskosten der Kindereinrichtungen langfristig gesenkt und ein wirksamer Beitrag zur Energieeinsparung und damit zum Klimaschutz geleistet werden. Solarthermische Anlagen sind inzwischen sehr effektiv und kostengünstig, so dass sich ihr Einsatz in relativ kurzer Zeit amortisiert. Im Kita- und Krippenbereich werden Geschirrspüler und Waschmaschinen in der Regel häufig genutzt. Durch ihren Betrieb mit solar erwärmten Wasser kann zusätzliches Einsparpotential an Elektroenergie erschlossen werden.

 

 

Karen Oehler
Fraktionsvorsitzende