Anfrage vom 25.11.2010
Sehr geehrte Frau Fellner,
auf der Heidereise am 18.09.2010 wurden wir durch den Stadtförster, Herrn Simon, über den Waldumbau im Eberswalder Stadtforst informiert. Dabei wurde auch deutlich gemacht, dass ein Teil der Waldumbau-Flächen im Eberswalder Stadtforst durch den Bau der 380-kV-Leitung (Uckermarkleitung) gefährdet ist. Aufgrund des Baus der Leitung durch die 50Hertz Transmission GmbH, müssen ggf. Waldumbauflächen parallel zur bestehenden Leitungstrasse abgeholzt werden.
Da der Waldumbau ein zeit- und kostenaufwendiger Prozess ist und der Stadt Eberswalde durch das vorzeitige Abholzen der entsprechenden Flächen wirtschaftliche Nachteile entstehen können, habe ich folgende Fragen:
- Wie groß ist die von der Baumaßnahme der 380-kV-Leitung betroffene Waldfläche einschließlich der Waldumbauflächen?
- Ist die Höhe des wirtschaftlichen Nachteils aus der vorzeitigen Abholzung der Waldflächen einschätzbar?
- Hat die Stadt Eberswalde beim Vorhabenträger Ansprüche für eine Kompensation (Geldzahlung, Ausgleichsmaßnahme) geltend gemacht?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Eberswalde, um die ökologischen Nachteile aus der Abholzung der Waldflächen einzugrenzen?
Für die Prüfung des Sachverhalts und die schriftliche Beantwortung der Fragen danke ich Ihnen im Voraus.
Karen Oehler
Fraktionsvorsitzende