Baumaßnahme Kupferhammer Weg – Sondersatzung

Beschlussantrag zur Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2008

 

Betrifft: Baumaßnahme Kupferhammer Weg in 16225 Eberswalde
Straßenausbaubeitragssatzung – Sondersatzung

 

Beratungsfolge:

 

11.11.2008     ABPU                                               beratend

12.11.2008     Finanzausschuss                                beratend

20.11.2008     Stadtverordnetenversammlung          beschließend

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, umgehend eine Sondersatzung zur Erhebung von Beiträgen für die straßenbauliche Maßnahme Kupferhammer Weg zu erarbeiten.

 

Begründung:

Die Bauarbeiten am Kupferhammer Weg wurden im Oktober 2008 begonnen. Gemäß der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung erhielten die Anlieger Vorausleistungsbescheide.

Die Baumaßnahme ist nicht mit jeder anderen Straßenbaumaßnahme zu vergleichen, da:

–        Die Straße in großen Abschnitten direkt an den Finowkanal grenzt und daher hauptsächlich nur an der Südseite bebaut ist.

–        Nur wenige jedoch sehr große Grundstücke erschlossen sind.

–        Die Grundstücke sehr locker bebaut sind bzw. sich zurzeit noch in der Entwicklung befinden.

–        Sich unter den betroffenen Eigentümern die Kinder- und Jugendakademie befindet, eine gemeinnützige GmbH.

Entsprechend der Sachverhaltsdarstellung der Ausführungsplanung stellt der Kupferhammer Weg eine wichtige innerörtliche Verbindungsstraße zwischen der Heegermühler Straße
(B 167) und der Britzer Straße (L 237) dar und wird laut Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Eberswalde als Hauptsammelstraße klassifiziert. Da verhältnismäßig wenige Grundstücke über den Kupferhammer Weg erschlossen werden, ist der Nutzen der auf die Inanspruch­nahme der Anlagen durch die Allgemeinheit entfällt wesentlich höher zu bewerten, als für die Anlieger.

 

 

Karen Oehler

Fraktionsvorsitzende