Betreff: Anzahl der Ausschussmitglieder in den Ausschüssen A2 und A4
Einreicher: Fraktion Grüne/BdE, Fraktion BFB/Bauern
Beschlussvorschlag:
§ 8 Abs. 3 Sätze 1 und 2 der Hauptsatzung des Landkreises Barnim werden wie folgt geändert:
„Die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen und für Territorialplanung, Bauen und Wohnen, Gewerbe und Wirtschaft bestehen aus zehn Kreistagsabgeordneten. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Abfallwirtschaft besteht aus neun und die Ausschüsse für Gesundheit, Senioren und Soziales und für Bildung und Kultur bestehen aus sieben Kreistagsabgeordneten.“
Begründung:
Aufgrund der hohen Bedeutung der Ausschüsse für Haushalt/Finanzen und Wirtschaft/Planung für die Kreistagsarbeit sollten dort, analog zum Kreisausschuss, alle Fraktionen des Kreistages stimmberechtigt vertreten sein und mitarbeiten können.
Für die Bildung von Ausschüssen gilt laut Kommunalverfassung der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit. Als Richtwert für die Größe von Ausschüssen wird ein Viertel der Vertretungskörperschaft genannt. Diese Vorgaben werden durch die aktuelle Größe der Kreistagsausschüsse (außer beim Kreisauschuss) nicht erreicht. Daher sollte zumindest in den wichtigsten Ausschüssen die Zahl der Vertreter auf 10 festgelegt werden.
Fraktionsvorsitzende Grüne/BdE
Fraktionsvorsitzender BFB/Bauern
Fraktion GRÜNE / Bündnis für ein demokratisches Eberswalde im Kreistag Barnim
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