Fraktion Grüne/BdE
Anfrage der Fraktion zum Kreistag am 30.05.2012
Betreff:
Situation der Asylbewerber(innen) im Landkreis Barnim
Am 18. Juli 2012 verkündete das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Höhe der Leistungen wurde als grundgesetzwidrig bewertet und festgelegt, dass das Existenzminimum entsprechend den Hartz-IV-Leistungen gewährt werden muss.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Erhalten die Asylbewerber(innen) und geduldeten Flüchtlinge, wie vom Landkreis angekündigt, inzwischen die erhöhten Leistungen?
- Wie vielen Asylbewerberinnen und/Asylbewerbern im Landkreis stehen Nachzahlungen gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu?
- Wie viele Kinder von Asylbewerber(innen), die ggf. in den Genuss von Leistungen gemäß Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung kommen könnten, leben derzeit im Landkreis Barnim?
- Stehen im Landkreis Barnim genügend Unterbringungsplätze für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge zur Verfügung, um die aktuell vom Land zugewiesene Zahl Aufzunehmender erfüllen zu können?
Ute Krakau
Fraktionsvorsitzende