Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder von Asylbewerbern

Fraktion Grüne/BdE

Beschlussvorschlag der Fraktion zum Kreistag am 05.09.2012

 

Betreff:

Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder von Asylbewerbern

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

Der Landkreis Barnim gewährt Kindern von Flüchtlingen und Asylsuchenden (Leistungsberechtigte gem. § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)) einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen, wie er gemäß II. und XII. Sozialgesetzbuch anderen hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen zusteht.

 

Begründung:

Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Leistungen für Asylbewerber stellte klar, dass die Menschwürde nicht teilbar ist. Asylbewerber haben Anspruch auf das gleiche physische und soziokulturelle Existenzminimum wie Leistungsbezieher von „Hartz IV“. Daher sollten insbesondere auch den Kindern von Asylbewerbern umgehend die gleichen Bildungs- und Teilhabeleistungen gewährt werden, wie anderen hilfebedürftigen Kindern.

Gemäß Rundschreiben Nr. 7/2011 des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie vom 04.05.2011 ist zukünftig mit einer Aufnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen in das AsylbLG zu rechnen. Und auch wenn derzeit noch keine ausdrückliche Regelung dazu vorliege, sei die Gewährung dieser Leistungen im Rahmen des AsylbLG möglich und liege im Ermessen der zuständigen Sozialämter. Das Ministerium bittet in dem Schreiben ausdrücklich darum, bei dieser Ermessensentscheidung die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls einzubeziehen.

Andere Sozialämter, z.B. in Potsdam oder in Berlin, gewähren die Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der Grundlage von § 6 AsylbLG (s. auch Rundschreiben). Dem sollte sich der Landkreis Barnim anschließen.