Fraktion Grüne/BDE
Änderungsantrag zur Vorlage LR-48/11 für den Kreistag am 21.09.2011
Betreff:
Hauptsatzung des Landkreises Barnim
§ 26 Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
Beschlussvorschlag:
Der § 26 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises wird wie folgt geändert:
Der Einwohnerantrag muss von mindestens drei vom Hundert der im Landkreis gemeldeten Einwohnerinnen/Einwohner (mit Vollendung des 16. Lebensjahres) unterzeichnet sein.
Begründung:
Der Einwohnerantrag ist eine wesentliche konstruktive demokratische Möglichkeit der Einwohnerinnen und Einwohner über 16 Jahre des Landkreises, sich direkt an der Demokratie zu beteiligen. Eine verbindliche Zustimmungspflicht durch den Kreistag besteht jedoch nicht.
Allerdings ist es schwierig und aufwendig bei großflächiger Ausdehnung der Kommunen, das hohe Unterschriftenquorum von bisher 5% zu erreichen.
Deshalb ist in der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg im § 14 Abs. 3 festgelegt worden, dass „die Hauptsatzung ein niedrigeres Quorum vorsehen kann“. In mehreren Landesverfassungen und in der Hauptsatzung der Gemeinde Panketal sind deshalb bürgerfreundlichere niedrigere Quoren festgelegt worden, u.a. in Bayern, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Im Landkreis Barnim ist u.a. in der Hauptsatzung der Gemeinde Panketal das Quorum von 5 auf 3 % reduziert worden. Die Reduzierung des Unterschriftenquorums von 5 auf 3% im Landkreis Barnim wäre auch ein Beitrag zur gegenwärtigen gesellschaftlichen Debatte zur besseren Bürgerbeteiligung.