Änderungsantrag – Einwohnerfragestunde in den Ausschüssen

Fraktion Grüne/BDE

Änderungsantrag zur Vorlage VKT-10/11 für den Kreistag am 21.09.2011

Betreff:
Geschäftsordnung für den Kreistag Barnim
Einwohnerfragestunde in den Kreistagsausschüssen

Beschlussvorschlag:
In den Sitzungen aller Ausschüsse des Kreistages sollen Einwohnerfragestunden stattfinden.

Daher wird im § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages („Kreisausschuss“) der letzte Satz in der bisherigen Formulierung beibehalten (Streichung entfällt). Dieser Satz lautet:

„Im Übrigen gelten für das Verfahren im Kreisausschuss die Bestimmungen über das Verfahren im Kreistag entsprechend.“

Begründung:
Gemäß § 13 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) – Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner – sollen zum Zwecke der Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten u.a. Einwohnerfragestunden durchgeführt werden. Laut § 44 Abs. 3 BbgKVerf gelten für das Verfahren in den Ausschüssen die Bestimmungen für das Verfahren in der Gemeindevertretung (mit bestimmten Abweichungen, die hier nicht berührt sind).

In einigen Kreistagsausschüssen ist es bereits üblich, Einwohnerfragestunden durchzuführen. Dieses Recht sollte den Bürgern in allen Ausschüssen verbindlich eingeräumt werden. Dadurch können das Interesse der Bürger an der Ausschussarbeit erhöht und ihre demokratischen Mitwirkungsrechte gestärkt werden.