Änderungsantrag – Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Mitglieder des Kreistages Barnim

Änderungsantrag vom 16.02.2011

Der vorliegende Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Die Höhe des Sitzungsgeldes für Mitglieder des Kreistages wird auf 13,00 Euro pro Sitzung festgelegt.

Die Absätze 1, 2, 3, und 4 des § 2 der Entschädigungssatzung werden entsprechend geändert.

Begründung:

Eine deutliche Anhebung des Sitzungsgeldes von derzeit 12,79 Euro auf 20,00 Euro pro Sitzung ist derzeit nicht notwendig und in Anbetracht der Haushaltssituation auch nicht gerechtfertigt. Kürzungen bei freiwilligen Aufgaben und gleichzeitige Diätenerhöhungen schaden dem Ansehen des Kreistages und führen zu weiterer Politikverdrossenheit.

Zur Glättung der Euroumrechnungsbeträge genügt eine Anpassung auf 13,00 Euro.