Änderungsantrag – Fragestunde der Abgeordneten

Fraktion Grüne/BDE

Änderungsantrag zur Vorlage VKT-10/11 für den Kreistag am 21.09.2011

Betreff:
Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages
Fragen der Abgeordneten

Beschlussvorschlag:
Der § 16 der Geschäftsordnung des Kreistages, „Fragerecht der Mitglieder des Kreistages“, wird wie folgt geändert:

Absatz (2) wird durch die folgenden Sätze ergänzt:
Während der Fragestunde wird zunächst jeweils eine Frage je Fraktion beantwortet, soweit die Fragezeit hierfür ausreicht. Die Reihenfolge der Beantwortung richtet sich nach dem Eingang der ersten Anfrage der Fraktionen. Die Beantwortung aller weiteren Fragen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs.

Als Absatz (5) wird durch den folgenden Satz 1 ergänzt:
Die Fragen der Mitglieder des Kreistages werden gemeinsam mit den entsprechenden Antworten auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.

Begründung:
Die Antworten auf die von Kreistagsmitgliedern und Fraktionen gestellten Fragen sollten auf einfache Weise allen Kreistagsmitgliedern und der Öffentlichkeit zugänglich sein. Damit wird das Informationsangebot der Kreisverwaltung verbessert, die Transparenz der Verwaltung erhöht und die Arbeit der Fraktionen und Kreistagsmitglieder erleichtert.

Durch das „Recht“ auf die Beantwortung einer Frage in der öffentlichen Fragestunde des Kreistages wird ein unnötiger Wettlauf um das Einreichen von Fragen und die Dominanz einzelner Abgeordneter oder Fraktionen in der Fragestunde vermieden.