Änderungsantrag – Gewährung von Zuwendungen an Fraktionen des Kreistages Barnim

Änderungsantrag vom 16.02.2011

Der vorliegende Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Durch die Fraktionen des Kreistages erfolgt gemeinsam mit der Kreisverwaltung eine
Überarbeitung der derzeitigen Richtlinie mit dem Ziel, die Verteilung der Zuwendungen sachgemäßer zu gestalten. Dabei sollen die bisherigen Aufwendungen aus dem Kreishaushalt nicht erhöht werden.

Begründung:

Die derzeitige Berechnung der Zuwendungen gemäß Beschluss Nr. 169-10/05 vom 25.05.2005 ist sachlich zweifelhaft und formulierungsmäßig unlogisch. So gibt es in der Anlage 1 unter Punkt 1.1. einen „Grundbedarf in Abhängigkeit der Fraktionsstärke“ und unter Punkt 1.2. nochmals Beträge „Abhängig von der Anzahl der Mitglieder der Fraktion“. Das ist inhaltlich nahezu das Gleiche. Zu dieser verwirrenden Unterteilung kam es durch eine Änderung des ursprünglichen Beschlussentwurfes im Jahr 2005. In diesem war der Grundbedarf unter Punkt 1.1. unabhängig von der Fraktionsstärke festgelegt.

In diesem Sinne sollte die Regelung neu gefasst werden, denn der Grundbedarf ist für alle Fraktionen in etwa gleich. (Anteilige) Miete, die Personalkosten für einen Fraktionsmitarbeiter, die Kosten für die Tagespresse etc. sind unabhängig von der Fraktionsstärke. Eine deutlich höhere Zuwendung bei diesen Kosten für größere Fraktionen ist daher nicht gerechtfertigt.

Eine Erhöhung der Haushaltsposition für Fraktionszuwendungen ist bei der derzeitigen Haushaltssituation, in der freiwillige Ausgaben gekürzt werden sollen, nicht angebracht und auch nicht notwendig. Bei sparsamem Umgang mit den Fraktionsgeldern sind sie selbst für kleinere Fraktionen noch auskömmlich.