Änderungsantrag zur Vorlage I-11-2/09

Ausschreibung der Stelle der/des 1. Beigeordneten

Beschlussvorschlag:

Der vorliegende Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert und ergänzt:

  1. unverändert
  2. Der Kreistag beschließt eine 4-wöchige Ausschreibungsfrist.
  3. Die Stellenausschreibung soll in der MOZ, in der Berliner Morgenpost, dem Amtsblatt des Landes Brandenburg sowie in einer überregionalen deutschen Tages- oder Wochenzeitung erfolgen.
  4. Die Wahl der/des 1. Beigeordneten im Kreistag und die Ernennung erfolgen erst nach der Wahl des Landrates zu Beginn des Jahres 2010.

Der Terminplan der Ausschreibung ist entsprechend anzupassen.

Begründung:

Die Landrätin/der Landrat und die/der 1. Beigeordnete müssen im Sinne einer effektiven Verwaltung vertrauensvoll und eng zusammenarbeiten. Der Landrätin/dem Landrat obliegt laut Kommunalverfassung Brandenburg das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Beigeordnetenstelle. Da die laufende Amtszeit des Landrates nur kurze Zeit nach der des amtierenden 1. Beigeordneten endet, ist es nicht sinnvoll, die Position des 1. Beigeordneten vor der Neuwahl des Landrates zu besetzen. Die neue Landrätin/der neue Landrat sollten bei der Besetzung der Stelle mitwirken und den entsprechenden Personalvorschlag in den Kreistag einbringen können.

Durch eine bundesweite Veröffentlichung der Stellenausschreibung soll auch potentiellen Bewerbern außerhalb Brandenburgs die Möglichkeit eingeräumt werden, von der Ausschreibung Kenntnis zu erlangen und sich ggf. zu bewerben.

Ute Krakau
Fraktionsvorsitzende Grüne/BdE

Fraktion GRÜNE / Bündnis für ein demokratisches Eberswalde im Kreistag Barnim
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