Änderungsantrag zur Vorlage I-30-01/08 (Neufassung der Hauptsatzung)

Betreff: Teilnahmerecht in den Ausschüssen

Beschlussvorschlag:

In § 8 der Hauptsatzung wird folgender Absatz nach dem Absatz 5 eingefügt:

„(6) Jedes Mitglied des Kreistages ist berechtigt, an den Sitzungen der Ausschüsse mit Teilnahmerecht im Sinne des § 30 Abs. 3 BbgKverf ohne Stimmrecht teilzunehmen, auch wenn es kein Mitglied des jeweiligen Ausschusses ist.“

Der jetzige Absatz 6 wird zu Absatz 7.

Begründung:

Das Recht auf aktive Teilnahme an den Beratungen der Ausschüsse sollte allen Kreistagsabgeordneten zustehen, unabhängig davon, ob sie Mitglied des Ausschusses sind oder nicht. Damit ist es auch fraktionslosen Abgeordenten und Nichtausschussmitgliedern möglich, bei interessierenden Fragen an der Ausschussdiskussion teilzunehmen und die Sachdiskussion wird nicht in den Kreistag verlagert.

Ute Krakau
Fraktionsvorsitzende

Fraktion GRÜNE / Bündnis für ein demokratisches Eberswalde im Kreistag Barnim
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