Änderungsantrag zur Vorlage I-30-05/08 (Neufassung der Geschäftsordnung)

Betreff: Votum der sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen

Beschlussvorschlag:

Im § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird nach Satz 2 ein zusätzlicher Satz eingefügt. Die Sätze 1 bis 3 lauten dann:

„Die weiteren Ausschüsse des Kreistages setzen sich aus Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Einwohner zusammen. Sachkundige Einwohner haben in den Ausschüssen kein Stimmrecht. Vor jeder Abstimmung zu Sachanträgen wird jedoch das Votum der Sachkundigen eingeholt.

Alle weiteren Sätze des Absatzes verschieben sich entsprechend nach hinten.

Begründung:

Die Abfrage eines Stimmungsbildes der sachkundigen Einwohner hat sich bisher in vielen Ausschusssitzungen bewährt. Daher sollte es in der Geschäftsordnung für verbindlich erklärt werden.

Die Möglichkeit zur Abgabe eines – wenn auch informellen – Votums erhöht die Motivation der sachkundigen Einwohner zur Mitarbeit und verbessert ihre demokratische Einbeziehung. Darüberhinaus gibt das Votum der Sachkundigen eine Orientierung für die Kreistagsabgeordneten.

Ute Krakau
Fraktionsvorsitzende

Fraktion GRÜNE / Bündnis für ein demokratisches Eberswalde im Kreistag Barnim
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