Änderungsantrag zur Vorlage I-30-05/08 (Neufassung der Geschäftsordnung)

Betreff: Antrag auf namentliche Abstimmung

Beschlussvorschlag:

§ 16 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Barnim wird wie folgt geändert:

„Auf Antrag von mindestens 3 der anwesenden Mitglieder des Kreistages oder einer Fraktion erfolgt namentliche Abstimmung.“

Begründung:

Das demokratische Recht, eine namentliche Abstimmung zu beantragen, sollten alle Fraktionen des Kreistages wahrnehmen können. Auch für die fraktionslosen Abgeordneten sollte die Hürde für die Antragstellung nicht zu hoch sein.

Ute Krakau
Fraktionsvorsitzende

Fraktion GRÜNE / Bündnis für ein demokratisches Eberswalde im Kreistag Barnim
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