Änderungsantrag zur Vorlage I-30-05/08 (Neufassung der Geschäftsordnung)

Betreff: Antragseinbringungsrecht der Ausschüsse

Beschlussvorschlag:

§ 3 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung wird folgendermaßen ergänzt:

„Er hat dabei die Anträge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Kreistagsabgeordneten, einer Fraktion oder einem Ausschuss innerhalb einer Frist von mindestens 16 Tagen vorgelegt werden.“

Begründung:

Das Einbringungsrecht von Ausschüssen war bisher üblich und sinnvoll und sollte daher beibehalten werden.

Ute Krakau
Fraktionsvorsitzende

Fraktion GRÜNE / Bündnis für ein demokratisches Eberswalde im Kreistag Barnim
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