Anfrage – Bewilligung von Schulhelferstunden

Anfrage der Fraktion Grüne/BdE zum Kreistag am 30.11.2011

Betreff: Bewilligung von Schulhelferstunden im Landkreis Barnim

Zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 gab es für nicht wenige Eltern erhebliche Probleme bei der rechtzeitigen Bewilligung von bedarfsgerechten Schulhelferstunden für Kinder mit Behinderungen durch das Grundsicherungsamt. Dies führte zu starken Verunsicherungen bei Eltern, Kindern und Trägern sowie zu Störungen und Verzögerungen bei der Sicherung des regulären Schulbesuches dieser Kinder. Die betroffenen behinderten Kinder konnten mehrere Wochen die Schule nicht besuchen. Für die Eltern entstanden daraus erhebliche Belastungen.

Dazu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum wurden Bewilligungsbescheide in vielen Fällen erst nach Beginn des Schuljahres verschickt, so dass Schulhelfer erst verspätet eingesetzt werden konnten?

2. Auf Grundlage welchen Verfahrens wird der Bedarf an Schulhelferstunden ermittelt und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Bescheiderteilung?

3. Aus welchem Grund und auf welcher Grundlage wurden zu Beginn des laufenden Schuljahres pauschale Kürzungen von Schulhelferstunden durchgeführt?

4. Warum wurden die Eltern nicht in die Prüfung der Hilfebedarfe einbezogen?

5. Warum wurden in einigen Fällen weniger Helferstunden bewilligt, als vorher im persönlichen Gespräch mit den Eltern vereinbart?

6. Wie soll sichergestellt werden, dass zukünftig derartige Probleme und Versäumnisse vermieden werden?

7. Welchen Stundenlohn erhalten die Schulhelfer? Gibt es für sie eine Krankheitsvertretung?

Mit freundlichen Grüßen

Ute Krakau
Fraktionsvorsitzende