Anfrage der Fraktion an den Landrat

Betreff: Energieausweise für öffentliche Gebäude

Sehr geehrter Herr Ihrke,

gemäß § 16 Abs. 3 Energieeinsparverordnung (ENEV) vom 24.07.2007 besteht ab dem 1. Juli 2009 die Pflicht, in öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit einer Nutzfläche größer als 1.000 Quadratmeter Energieausweise an gut sichtbarer Stelle auszuhängen.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sind in den entsprechenden kreiseigenen Gebäuden solche Aushänge termingerecht angebracht worden?
  2. Falls nicht, welche Gründe gibt es dafür und bis wann soll diese gesetzliche Pflicht erfüllt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Ute Krakau
Fraktionsvorsitzende

Fraktion GRÜNE / Bündnis für ein demokratisches Eberswalde im Kreistag Barnim
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