Anfrage der Fraktion GRÜNE/Freie Wähler zum Kreistag am 12.09.2007

Betreff: Wirkung der neuen Bleiberechtsregelung im LK Barnim

Am 17. November 2006 wurde die neue Bleiberechtsregelung für seit langem in Deutschland lebende geduldete Ausländer/innen von der Innenministerkonferenz beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele der im Landkreis Barnim lebenden Asylbewerber/innen und geduldeten Flüchtlinge fielen bzw. fallen unter diese Regelung?
  2. Wie viele Anträge auf Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 AufenthG für wie viele Personen wurden seitdem gestellt?
  3. Wie viele Anträge wurden davon bewilligt?
  4. Wie viele Anträge wurden abgelehnt und mit welcher Begründung?
  5. Am 20. August 2007 trat nun auch das veränderte Zuwanderungs-Gesetz in Kraft. Wie viele Personen sind zusätzlich nach den neuen Regelungen gem. § 104 a dieses Gesetzes antragsberechtigt bzw. wie viele Personen, die unter die Bleiberechtsregelung fielen, können mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der neuen Regelung rechnen?

Wir bitten, die Frage sowohl mündlich als auch in schriftlicher Form zu beantworten.

Prof. Johannes Creutziger
Fraktionsvorsitzender