Beschlussantrag vom 16.02.2011
Der § 16 der Geschäftsordnung des Kreistages, „Fragerecht der Mitglieder des Kreistages“, wird wie folgt geändert:
Absatz (2) wird durch folgenden Satz ergänzt:
Während der Fragestunde wird zunächst jeweils eine Frage je Fraktion bzw. Wählergruppe beantwortet, soweit die Fragezeit hierfür ausreicht. Die Reihenfolge der Beantwortung richtet sich nach dem Eingang der ersten Anfrage der Fraktionen. Die Beantwortung aller weiteren Fragen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs.
Als Absatz 5 wird zusätzlich eingefügt:
Die Fragen der Mitglieder des Kreistages werden gemeinsam mit den entsprechenden Antworten auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Die Fragestellungen erscheinen außerdem im Protokoll der Kreistagssitzung.
Begründung:
Die Antworten auf die von Kreistagsmitgliedern und Fraktionen gestellten Fragen sollten auf einfache Weise allen Kreistagsmitgliedern und der Öffentlichkeit zugänglich sein. Damit wird das Informationsangebot der Kreisverwaltung verbessert, die Transparenz der Verwaltung erhöht und die Arbeit der Fraktionen und Kreistagsmitglieder erleichtert. Durch das „Recht“ auf die Beantwortung einer Frage in der öffentlichen Fragestunde des Kreistages wird ein unnötiger Wettlauf um das Einreichen von Fragen und die Dominanz einzelner Abgeordneter oder Fraktionen in der Fragestunde vermieden.