Beschlussantrag für die 22. Sitzung des Kreistages Barnim am 28.11.2007

Betreff: Einführung eines Sozialtickets im Landkreis Barnim ab März 2008

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Barnim beschließt, ab dem 1. März 2008 im Landkreis Barnim ein Sozialticket einzuführen. Das Sozialticket erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (SGB II), Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe (SGB XII) sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Sozialticket gilt für alle Buslinien der Barnimer Busgesellschaft (BBG) innerhalb des Landkreises Barnim einschließlich der Zubringer zu den Berliner S-Bahnhöfen. Es berechtigt zum Erwerb von  Einzelfahrausweisen, Tageskarten, 7-Tageskarten und Monatskarten zu 50 % des Normalpreises. Das Sozialticket ist personengebunden und wird auf Antrag ausgestellt. Es gilt nicht für den schienengebundenen ÖPNV. Die rechtliche Grundlage für die Gewährung des Sozialtickets (z.B. eine Satzung) wird von der Kreisverwaltung zeitnah erarbeitet und dem Kreistag zum Beschluss vorgelegt.

Begründung:

Das Sozialticket dient der Sicherung der Mobilität aller Bürger im Landkreis Barnim. Gerade in der ländlichen Region sind für viele BürgerInnen öffentliche Mobilitätsangebote zur Teilnahme am beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellem Leben notwendig. Zur Deckung der Mobilitätskosten reichen die Regelsätze z.B. des Arbeitslosengeldes II nicht aus. Ein Sozialticket wird zudem die Auslastung der Busse der BBG verbessern.

In anderen Landkreisen des Landes Brandenburg wurde ein Sozialticket bereits eingeführt oder die Einführung steht kurz bevor (z.B. Landkreis Dahme-Spree, Landkreis Potsdam-Mittelmark). Der Landkreis Barnim sollte diesen positiven Beispielen folgen und sich bei der Ausgestaltung des Tickets daran orientieren. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich in einer brandenburgweiten Volksinitiative rund 33.000 Bürger, darunter ein großer Teil aus der Region Barnim/Uckermark, für die Einführung eines Sozialtickets ausgesprochen haben.

Nach Angaben von Finanzdezernet Dr. Mocek betragen die Kosten für ein Sozialticket ca. 100.000 Euro pro Jahr. Aufgrund der guten Einnahme- und Haushaltssituation im Landkreis Barnim im Jahr 2008 ist das Sozialticket (wieder) finanzierbar. Zur Deckung der Kosten für das Ticket werden die Einstellungen in die Rücklage um den entsprechenden Betrag vermindert.

Sollte in der Zukunft vom Land Brandenburg eine landesweit gültige Regelung zu einem Sozialticket erfolgen, ist dieser Beschluss anzupassen oder ggf. aufzuheben.

Fraktion GRÜNE /Freie Wähler im Kreistag Barnim
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