Gebührenssatzung für die Nutzung kreislicher Sporthallen
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, für die Nutzung der Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises eine neue Gebührensatzung zu erarbeiten, die ab dem kommenden Schuljahr wirksam werden kann. Dabei sind die Kommunen, in denen sich kreiseigene oder kreislich verwaltete Hallen befinden, einzubeziehen mit dem Ziel, insgesamt einheitliche Hallennutzungsgebühren festzulegen. Das Bereitstellen von Sporthallen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der verschiedenen Vereine ist dabei als Beitrag zur Förderung von Sport und Gesundheit, insbesondere auch als Beitrag zur Kinder- und Jugendförderung zu betrachten. Die Nutzungsgebühren sollen daher möglichst niedrig gehalten werden. Bei entsprechendem Bedarf sollen die Sporthallen auch in den Ferienzeiten zur Verfügung stehen.
Begründung:
Seit langer Zeit gibt es Beschwerden über die vom Landkreis geforderten Nutzungsgebühren für seine Sporthallen. Aufgrund der hohen Gebühren werden die kreislichen Hallen deutlich weniger in Anspruch genommen als die Hallen von Städten und Gemeinden. In Bernau z.B. kostet die Nutzung der kreiseigenen Hallen pro Stunde 37,50 Euro, die der städtischen dagegen nur 15,00 Euro, wobei im Kinder- und Jugendbereich die Nutzung sogar kostenlos ist. Die Vereine drängeln sich daher um Nutzungszeiten in den kommunalen Hallen oder sind in Folge der Erhöhungen der kreislichen Gebühren gezwungen, die Hallennutzung einzuschränken oder (von den Eltern) zusätzliche Beiträge zu kassieren.
Es gilt, die Hallengebühren auf möglichst niedrigem Niveau zu vereinheitlichen, um eine gute Auslastung der vorhandenen Sportstätten und Gerechtigkeit für die Vereine untereinander zu erreichen.
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