Kreistagssitzung am 01.04.2009

Änderungsantrag zur Vorlage I-30-01/08 (Neufassung der Hauptsatzung)

Betreff: Beteiligung und Unterrichtung der Bürger, § 20

Beschlussvorschlag:

  1. Die Überschrift des § 20 der Hauptsatzung wird gem. § 13 BbgKverf geändert in:
    Beteiligung und Unterrichtung der Bürger
  2. Im Abs. 1 Satz 1 wird die Formulierung sinngemäß geändert in:
    „Der Landrat beteiligt und unterrichtet die betroffenen Einwohner …“
  3. In § 20 Abs. 2 wird die Aufzählung der wichtigen Vorhaben um folgenden Punkt ergänzt:
    d)  die Planung von bedeutsamen, gemeindeübergreifenden Bauvorhaben, die Raumordnungs- und/oder Planfeststellungsverfahren unterliegen, z.B. Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, Wasserwege, Fernleitungen usw.
  4. Die Formulierung im Abs. 4 erfolgt analog zur Überschrift und zu Abs. 1, und zwar:
    „Die Beteiligung und Unterrichtung erfolgt durch …“
  5. Im Abs. 4 Punkt c) wird die Aufzählung ergänzt durch: „Informationen im Internet“
    Nach Punkt d) wird ein weiterer Punkt eingefügt:
    e)  Anhörung von Betroffenen und Sachverständigen im Kreistag und seinen Ausschüssen
    Der jetzige Punkt e) wird zu Punkt f).
  6. Nach Abs. 4 wird ein weiterer Absatz eingefügt:
    (5)  Zur Beteiligung der betroffenen Einwohner und Einwohnerinnen sind Bürgerbefragungen möglich.

Die folgenden Absätze verschieben sich entsprechend nach hinten.

Begründung:

Der vorgelegte Entwurf des § 20 entspricht nicht der Intension des Paragraf 13 der neuen Kommunalverfassung. Der Gesetzgeber hat hier bereits in der Überschrift deutlich gemacht, dass es stärker als bisher um eine auf Kommunikation und gegenseitige Information ausgerichtete Beteiligung der Einwohner und nicht bloß um einseitige Unterrichtung geht. Dem ist in der Hauptsatzung Rechnung zu tragen.

§ 13 Satz 3 der Kommunalverfassung fordert die Kommunen erstmals auf, über die bisherigen Beteiligungsformen Einwohnerfragestunde und Einwohnerversammlung hinaus auch andere Formen der Beteiligung anzuwenden. Diese Möglichkeiten sollte der Landkreis Barnim nutzen, um das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Kommunalpolitik zu fördern und Politikverdrossenheit entgegen zu wirken.

Ute Krakau
Fraktionsvorsitzende

Fraktion GRÜNE / Bündnis für ein demokratisches Eberswalde im Kreistag Barnim
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