Anfrage – Stellplatzanlage Weinbergstraße 5

Anfrage zur Behandlung im Ausschuss für Bau/Planung/Umwelt am 10.11.2009

Betreff:  Stellplatzanlage Weinbergstraße 5

 

Sehr geehrter Herr Götze,

hiermit bitte ich um eine Konkretisierung der Aussagen im Rahmen unserer Anfrage vom Juli 2009. Im Rahmen des Stadtumbaus (Teilprogramm Rückbau) wurde das Eckgebäude Weinbergstraße 5 vor einigen Jahren abgerissen. Die Größe der zurück gebauten Wohnfläche beträgt laut Niederschrift des ABPU vom 06.05.2008 (beigefügte Tabelle) 192,90 m². Der Rückbau wurde mit einer so genannten Rückbaupauschale in Höhe von 60,00 Euro je m² gefördert. Die Art der Nachnutzung ist ebenfalls der genannten Tabelle zu entnehmen. Demzufolge ist perspektivisch eine Blockrandbebauung anzustreben.

Nachdem zwischenzeitlich auf dem Grundstück eine Stellplatzanlage errichtet wurde, fragten wir im Juli 2009 nach Absprachen zwischen Eigentümer und Stadt, sowie nach einer Befristung für diese Nutzung.

Durch die im Zusammenhang mit der Förderung getroffene Festlegung zur Nachnutzung des Grundstückes ist die anzustrebende „bauliche“ Entwicklung langfristig festgelegt. Daher bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

 

  • Befindet sich das Grundstück noch im Eigentum des Städtischen Wohnungsunternehmens WHG?
  • Für welchen Zeitraum wurde die zwischenzeitliche Nutzung als Stellplatzanlage vereinbart?
  • Da sich die Förderung der Maßnahme sowohl auf den Abriss als auch auf die Nachnutzung bezieht, müsste eine entsprechende Klausel u.U. vertraglich gesichert werden. Wird die Stadt Eberswalde ihren Einfluss dahingehend geltend machen oder hat sie es bereits getan?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karen Oehler
Fraktionsvorsitzende

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