Beschlussantrag für die 23. Sitzung des Kreistages Barnim am 20.02.2008

Betreff: Einführung eines Sozialtickets im Landkreis Barnim ab Juli 2008

Einreicher: Fraktion Grüne/FrW/DIE LINKE

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Barnim beschließt, ab dem 1. Juli 2008 im Landkreis Barnim ein Sozialticket einzuführen. Das Sozialticket erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (SGB II), Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe (SGB XII) sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Sozialticket gilt für alle Buslinien der Barnimer Busgesellschaft (BBG) innerhalb des Landkreises Barnim einschließlich der Zubringer zu den Berliner S-Bahnhöfen. Es berechtigt zum Erwerb von Einzelfahrauswei-sen, Tageskarten, 7-Tageskarten und Monatskarten zu 50 % des Normalpreises. Das Sozialticket ist personengebunden und wird auf Antrag ausgestellt. Es gilt zunächst nicht für den schienengebundenen ÖPNV. Die notwendigen Regelungen sind von der Kreisverwaltung zu erarbeiten und dem Kreistag am 23. April 2008 vorzulegen.
Sollte in der Zukunft vom Land Brandenburg eine landesweit gültige Regelung zu einem Sozialticket erfolgen, ist dieser Beschluss anzupassen oder ggf. aufzuheben.

Begründung:

Das Sozialticket dient der Sicherung der Mobilität aller Bürger im Landkreis Barnim. Gerade in der ländlichen Region sind für viele BürgerInnen öffentliche Mobilitätsangebote zur Teilnahme am beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellem Leben notwendig. Zur Deckung der Mobilitätskosten reichen die Regelsätze z.B. des Arbeitslosengeldes II nicht aus. Ein Sozialticket wird zudem die Auslastung der Busse der BBG verbessern.

In anderen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg wurde ein Sozialticket bereits eingeführt oder die Einführung steht kurz bevor (z.B. Landkreis Dahme-Spree, Landkreis Teltow-Fläming, Stadt Potsdam, Landkreis Elbe-Elster). Der Landkreis Barnim sollte diesen positiven Beispielen folgen und sich bei der Ausgestaltung des Tickets daran orientieren.

In einer brandenburgweiten Volksinitiative im letzten Jahr haben sich rund 33.000 Bürger, darunter ein großer Teil aus der Region Barnim/Uckermark, für die Einführung eines Sozialtickets ausgesprochen. Diese Volksinitiative wurde von den regierenden Parteien im Landtag mit der Begründung abgelehnt, dass die Zuständigkeit für ein Sozialticket bei den Kommunen liege.

Nach Angaben von Finanzdezernet Dr. Mocek betragen die Kosten für ein Sozialticket ca. 100.000 Euro pro Jahr. Aufgrund der guten Einnahme- und Haushaltssituation im Landkreis Barnim ist das Sozialticket finanzierbar. Zur Deckung der Kosten für das Ticket wird vorgeschlagen, die Einstellungen in die Rücklage um den entsprechenden Betrag zu vermindern.

Fraktion GRÜNE /Freie Wähler im Kreistag Barnim
Geschäftsstelle Brautstr. 34
16225 Eberswalde
e-mail: gruene-freie-waehler@gruene-barnim.de
Tel. (0 33 34) 38 40 74
Fax (0 33 34) 38 40 73
www.gruene-barnim.de

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