Erarbeitung von Planungskriterien für Solarfreiflächenanlagen

Beschlussantrag vom 21.04.2010

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1. Der amtierende Vertreter des Landkreises Barnim in der Regionalen Planungsgemeinschaft Barnim-Uckermark wird beauftragt, sich im Regionalvorstand und in der Regionalversammlung für eine zeitnahe Erarbeitung und Festlegung von Planungskriterien für die Genehmigung von Freiflächensolaranlagen einzusetzen und auf die Erstellung entsprechender Beschlussvorlagen hinzuwirken.

2. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Aufstellung entsprechender Kriterien durch enge Kooperation mit der regionalen Planungsstelle zu befördern. Der Ausschuss für Territorialplanung; Bauen und Wohnen, Gewerbe und Wirtschaft (A4) sowie der Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Abfallwirtschaft (A5) sind in den Erarbeitungsprozess einzubeziehen und über den geplanten Zeitablauf bis zur Inkraftsetzung zu informieren.

Begründung:
Die Solarenergieerzeugung verzeichnet in letzter Zeit einen großen Aufschwung. Zunehmend ist dabei die Tendenz zu mittleren und größeren Solarparks auf Freiflächen, u.a. auf Ackerflächen, zu beobachten. Auch in der Planungsregion Uckermark-Barnim steigt die Anzahl der Bauanträge für derartige Anlagen. Bekannte Beispiele sind der geplante Solarpark Weesow mit über 200 ha Modulfläche oder der Solarpark Sydower Fließ. Aufgrund der Auswirkungen der Anlagen auf das Landschaftsbild und den Natur- und Artenschutz sowie aufgrund der Konkurrenzsituation zur landwirtschaftlichen Produktion kommt es zu Widerständen und Konflikten.

Bisher gibt es weder auf überregionaler noch auf regionaler Ebene verbindliche Regelungen oder Kriterien zur sinnvollen Steuerung dieser Entwicklung. Es besteht daher auch im Interesse potentieller Investoren dringender Handlungsbedarf, im Rahmen der Planungsregion Uckermark-Barnim verbindliche Kriterien als Entscheidungsgrundlage für entsprechende Genehmigungsverfahren aufzustellen. Ergebnis des Prozesses könnte u. A. die Festlegung von Eignungs- und Ausschlussgebieten sein.

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