Geldleistungen statt Wertgutscheine für Asylsuchende

Anfrage der Fraktion an den Landrat vom 29.06.2010

Sehr geehrter Herr Ihrke,

mit Beschluss Nr. 38-3/09 des Kreistages vom 28.01.2009 wurde festgelegt, dass Asylbewerber ab 1. Juli 2009 zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes Geldleistungen anstatt von Wertgutscheinen erhalten. Die Auszahlung soll auf Grundlage einer Einzelfallprüfung erfolgen. In der Antwort auf eine Anfrage der Initiative „Light me Amadeu“ teilte die Kreisverwaltung am 05.05.2010 mit, dass per 31.01.2010 nur 96 von 195 Flüchtlingen Geldleistungen erhielten.
Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Kriterien werden über die in der o.g. Antwort aufgezählten hinaus verwaltungsintern zur Entscheidung herangezogen?
  2. Werden alle vom Beirat für Migration und Integration vorgeschlagenen Kriterien berücksichtigt?
  3. Müssen alle Betroffenen Einzelanträge auf Gewährung von Geldleistungen stellen?
  4. Warum erhält nach wie vor ein so hoher Anteil Asylsuchender trotz anders lautendem Kreistagsbeschluss Gutscheine statt Geldleistungen?
  5. Würden Sie es begrüßen, wenn die verbliebenen „Gutschein-Fälle“ im Rahmen einer kleinen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des Beirates für Migration und Integration sowie von Vertretern des A6 nochmals überprüft würden?

Mit freundlichen Grüßen

Ute Krakau
Fraktionsvorsitzende

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