Personalsituation an den Schulen für geistig Behinderte

Anfrage der Fraktion an den Landrat vom 29.06.2010

Sehr geehrter Herr Ihrke,

mit Schreiben vom 23.02.2010 hat der Personalrat beim Schulamt Uckermark/Barnim auf die unzureichende Personalsituation im Bereich medizinisch-pflegerisches Personal an den genannten Schulen hingewiesen. Laut Schulgesetz (§ 68 Abs. 1 und 2) ist der Schulträger für die Ausstattung mit so genanntem sonstigen Personal verantwortlich.

Daher unsere Anfrage:
Welche Maßnahmen wird die Kreisverwaltung ergreifen, um die Situation an den beiden kreislichen Schulen für geistig behinderte Kinder zu verbessern?

Mit freundlichen Grüßen

Ute Krakau
Fraktionsvorsitzende

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