Beschlussantrag vom 17.02.2010
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Im Rahmen der Umsetzung der Null-Emissionsstrategie des Landkreises Barnim werden für die kreiseigenen Liegenschaften die Einsatzmöglichkeiten für Solarstrom- und Solarthermieanlagen zur Warmwasserversorgung bzw. Heizungsunterstützung untersucht.
Durch die Kreisverwaltung sind unter Berücksichtigung von technischen, finanziellen, rechtlichen und zeitlichen Kriterien objektbezogene Entscheidungsvorschläge zum Einsatz privater Initiativen bzw. kreiseigene Investitionen sowie Musterverträge bis Anfang August 2010 zu erarbeiten und zur Auswertung dem A4 vorzustellen.
Begründung:
Der Landkreis hat im April 2008 im Kreistag die Umsetzung der Null-Emissions-Strategie beschlossen mit dem Ziel die Klimaschutzziele des Bundes frühzeitig zu erfüllen.
Mit der Kampagne „die Zukunft ist ERNEUER:BAR wird diese Botschaft in den gesamten Landkreis getragen. Handlungsfelder der Umsetzung sind: die Energiegewinnung, die Energieeinsparung bzw. Energieeffizienz, der Bereich Bildung und Forschung und der Bereich Innovation – Technologische Know How Entwicklung.
Im Jahr fallen in Deutschland ca. 43 Mio. t CO2 im öffentlichen Sektor an. Allein 54 % der klimaschädlichen Emissionen entfallen dabei auf die Bewirtschaftung öffentlicher Gebäude. Hier ist der öffentliche Sektor in einer besonderen Pflicht.
Der Landkreis kann mit seinen kreiseigenen Maßnahmen hier Vorbildwirkung zeigen und einen wesentlichen Beitrag im Bereich Energieeinsparung bzw. Energieeffizienz leisten. Die größte Herausforderung zur Erreichung der Klimaschutzziele ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch. Für Schulgebäude, Turnhallen, Feuerwehren und sonstige Liegenschaften sollte nicht nur die Eignung der Dachflächen für Solarstrom, sondern auch für Solarthermieanlagen untersucht werden. In Hinblick der sich verändernden Einnahmesituation des kreislichen Haushaltes können diese Maßnahmen einen wertvollen Beitrag zur Senkung der eigenen Betriebskosten bei den bewirtschafteten Objekten erzielen.
In die Untersuchung der Liegenschaften sind gleichfalls die unterschiedlichen technischen Systeme sowie finanzielle, rechtliche und zeitliche Aspekte zu berücksichtigen. Ungewiss sind momentan die möglichen Fördergrundlagen für Solarstrom. Nach momentanem Stand entwickelt sich die Förderung durch die Einspeisevergütung aus dem Erneuerbaren Energiegesetz stark degressiv. Die Förderinstrumente werden momentan neu ausgerichtet und konzentrieren sich auf die Nutzung von selbst erzeugtem Strom aus Solarenergie.
Vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der Förderung, der langen Nutzungszeit der Dachflächen von 20 Jahren und der Einnahmemöglichkeiten zur Senkung der Betriebskosten kreiseigener Liegenschaften sollte durch die Kreisverwaltung der Entscheidungsvorschlag erarbeitet werden.
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