UN-Konvention zu den Rechten von Behinderten

Anfrage der Fraktion an die Kreisverwaltung vom 31.03.2010

Die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen präzisiert die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen und ihre ungehinderte Teilhabe für alle Lebensbereiche. In Artikel 24 der Konvention haben sich im englischen Text die ratifizierenden Staaten zur Entwicklung eines „inclusive education system at all levels“ (wörtlich: eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen) verpflichtet. Deutschland hat die Konvention 2009 in nationales Recht überführt. Der Vorsitzende der Kultusministerkonferenz erklärte vor kurzem öffentlich, die Umsetzung der Konvention zum Schwerpunktthema seiner Amtszeit zu

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender

1.      Wie steht die Kreisverwaltung als Schulträger zu dieser gesetzlichen Verpflichtung?
2.      Welche Maßnahmen gedenkt der Kreis gemeinsam mit dem staatlichen Schulamt umzusetzen, um der   Verpflichtung nach einem Inklusiven Schulsystem nachzukommen?
3.      Welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?
4.      Welche besonderen Herausforderungen sieht die Schulverwaltung dabei im Barnim?
5.      Wie hoch ist der Anteil von schulpflichtigen Kindern mit diagnostiziertem Förderbedarf im Barnim?
6.      Wie hoch ist der Anteil der Barnimer Kinder, die an Förderschulen bzw. integrativ unterrichtet werden?

Ute Krakau
Fraktionsvorsitzende

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.