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Erfolg für den Artenschutz: Endlich mehr Schutz für Igel und Co. im Garten! Mähroboter müssen nachts ausgeschaltet bleiben.

Ein wichtiger Erfolg für den Igelschutz im Barnim: Der Betrieb von Mährobotern in der Dämmerung und Nacht ist ab dem 8. Oktober im gesamten Kreisgebiet untersagt. Die neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung setzt damit einen Antrag um, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Abfallwirtschaft (A5) eingebracht hatte.

Warum ist das wichtig? Igel und andere nachtaktive Wildtiere sind durch Mähroboter besonders gefährdet: Sie flüchten nicht, sondern rollen sich bei Gefahr zusammen – und haben gegen die scharfen Messer der Geräte keine Chance. Selbst moderne Sensortechnik bietet hier keinen vollständigen Schutz, da kleine oder zusammengerollte Tiere nicht unter allen Bedingungen zuverlässig erkannt werden. Mit dem Verbot von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang schützen wir unsere heimischen Arten vor vermeidbaren Verletzungen und Todesfällen. Maßgeblich sind dabei die aktuellen Dämmerungszeiten des Deutschen Wetterdienstes für Berlin-Brandenburg. Der Tagesbetrieb der Geräte bleibt weiterhin möglich.

Grünes Engagement zeigt Wirkung – und setzt ein Zeichen

Schon im Juni dieses Jahres stellte die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Abfallwirtschaft den Antrag, ein nächtliches Mähroboter-Verbot umzusetzen. Nach Bestätigung des Antrags im Umweltausschuss griff die Verwaltung diese Forderung auf und erließ die Regelung nun als Allgemeinverfügung. Damit folgt der Landkreis Barnim einer Entwicklung, die inzwischen auch in anderen Regionen Brandenburgs zu beobachten ist. So haben unter anderem der Landkreis Dahme-Spreewald und die Stadt Cottbus ähnliche Regelungen getroffen. Auch das Land Brandenburg wirbt mit seiner Kampagne „Dein Einsatz für Igel“ für den Schutz der Igel vor nächtlichen Mähroboter-Fahrten.

Von der neuen Regelung profitieren nicht nur Igel, sondern auch weitere Kleinsäuger sowie Amphibien, Reptilien und andere bodenlebende Tiere, deren Aktivitätszeiten sich vielfach auf die Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden konzentrieren.

Was bedeutet das konkret?

  • Geltungsbereich: Öffentlicher Grün- und Landschaftsraum sowie private Gärten im gesamten Landkreis Barnim.
  • Ausnahmen von der zeitlichen Beschränkung können im Einzelfall bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden, vorausgesetzt, es kann zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass durch den Betrieb keine Gefährdung der geschützten Tiergruppen entstehen kann.

Mehr Infos unter: Allgemeinverfügung des Landkreises Barnim

Katharina Schreyer
Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Abfallwirtschaft (A5)

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