Kinder von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Barnim haben künftig einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wie andere hilfebedürftige Kinder und Jugendliche auch. Das beschloss der Kreistag am 5. September auf Antrag der Fraktion Grüne/B90 mit großer Mehrheit.
In der Begründung zum Antrag hieß es u.a.:
Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Leistungen für Asylbewerber stellte klar, dass die Menschwürde nicht teilbar ist. Asylbewerber haben Anspruch auf das gleiche physische und soziokulturelle Existenzminimum wie Leistungsbezieher von „Hartz IV“. Daher sollten insbesondere auch den Kindern von Asylbewerbern umgehend die gleichen Bildungs- und Teilhabeleistungen gewährt werden, wie anderen hilfebedürftigen Kindern.






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