Mit einer Anfrage zum Kreistag am vergangenen Mittwoch wies die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass es an der Märkischen Schule in Eberswalde, einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, in der jüngeren Vergangenheit zu mehreren Fällen massiver sexueller Übergriffe von Schülern auf minderjährige Mitschüler kam. Einige dieser Fälle sind zur Anzeige gelangt und werden strafrechtlich verfolgt. Nach derzeitigem Kenntnisstand haben Schulleitung und Lehrer nicht adäquat reagiert, um eine Wiederholung solcher Fälle zu verhindern.
Der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen, Stefan Böhmer, erklärt dazu: „Nach unseren Erkenntnissen hat es die Schulleitung der Märkischen Schule nach den ersten sexuellen Übergriffen versäumt, umfassende präventive Maßnahmen zu Vermeidung erneuter Übergriffe zu ergreifen. Die Vorkommnisse wurden weder dem Landkreis als Schulträger mitgeteilt, noch wurden die Umstände der Übergriffe und präventive Maßnahmen im Lehrerkollegium besprochen. Auch erfolgte keine umfassende Information an die Eltern. Diese Versäumnisse führten u.a. dazu, dass von der Schulleitung Gefährdungsquellen übersehen wurden, z.B. das sogenannte Tipi, ein schwer einsehbares Zelt im Schulbereich, in dem in der Folge weitere sexuelle Übergriffe stattfanden.“
Die Kreisverwaltung bestätigte die Vorfälle an der Märkischen Schule. Aus der entsprechenden Antwort geht hervor, dass der Landkreis bis zum Zeitpunkt der Anfrage durch die Grünen keine Kenntnis von den Vorfällen hatte. Die Verwaltung verweist auf die sachliche Zuständigkeit des Landesschulamts.
„Für die Intransparenz und das nichtadäquate Handeln sind Schulleitung und Schulaufsichtsbehörde verantwortlich. Sie tragen daher eine Mitschuld an den wiederholten Straftaten. Aufsichts- und Fürsorgepflichten wurden verletzt“, so Stefan Böhmer weiter.
Bündnis 90/Die Grünen fordern daher den Schulträger, die Fachaufsicht und die Schulleitung auf,
- über die sexuellen Übergriffe schnellstmöglich mit Lehrern, Schulhelfern und Eltern offen und transparent zu sprechen,
- fehlerhaftes Verhalten und verantwortliche Personen zu bennenen,
- ein umfassendes Präventionskonzept zur Verhinderung sexueller Gewalt zu verfassen und mit allen Beteiligten abzustimmen,
- bei der Erstellung des Präventionskonzepts besonders zu berücksichtigen, dass es sich bei den betroffenen Kindern um geistig behinderte Menschen handelt, die zur Wahrung ihrer körperlichen Unversehrtheit und Integrität einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen.
Stefan Böhmer
Fraktionsvorsitzender






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