Im Rahmen der Sitzung am 26.10.2015 beschloss die Panketaler Gemeindevertretung stark mehrheitlich den Landkreis Barnim „durch Bereitstellung eines unbebauten Grundstückes zur Miete, Erbbaupacht oder Kauf zu unterstützen.“
„Dem Landkreis“ heißt es im Beschlusstext, „wird folgendes Grundstück zur Bebauung (temporär oderals dauerhafte Immobilie) angeboten: Schönower Straße 129/130, Flur 3, FS 137, 1061 m², FS 138, 1085 m²: gesamt: 2.122 m². Es wird dabei davon ausgegangen, dass entweder ein Übergangswohnheim entstehen kann oder auch ein Wohngebäude für Flüchtlinge/Asyslbewerber mit Bleiberecht in vergleichbarer Größe. Bevorzugt wird von der Gemeinde die Einrichtung eines dauerhaft errichteten Gebäudes mit Wohnungen für Flüchtlinge mit Bleiberecht. Die Gemeinde ist bereit, ein solches Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt im Falle der Anmietung der Liegenschaft zum festgestellten Restwert vom Landkreis nach Nutzungseinstellung zu übernehmen.“
„Die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen“, beschreiben die Antragsteller, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen, der Länder und des Bundes zu bewältigen ist. Die Gemeinde Panketal ist in der Lage, sich angemessen und solidarisch an dieser Aufgabe zu beteiligen. Das benannte Grundstück ist für die Errichtung einer Untgerkunft für Flüchtlinge aufgrund seiner Lage sehr gut geeignet, es wird derzeit von der Gemeinde nicht benötigt.“
Flüchtlingsunterbringung in Panketal – Gemeindevertretung beschließt Bereitstellung eines Grundstückes
Zu den Unterzeichnern des Antrags gehören Uwe Voß, Ursula Gambal-Voß, Dr. Lothar Gierke, Stefan Stahlbaum, Sigrun Pilz, Carola Wolschke, Christel Zillmann und Heinz-Joachim Bona






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