Der Kreisverband Barnim der Partei Bündnis 90/Die Grünen unterstützt das Volksbegehren „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogramms zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“ und ruft die Barnimer Bürger zur regen Teilnahme auf.
Bündnis 90/Die Grünen weisen in diesem Zusammenhang auf die neuen erleichterten Bestimmungen zur Durchführung von Volksbegehren – insbesondere auf die Herabsetzung des Wahlalters und die Möglichkeit zur Nutzung des Briefeintrags – hin. Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens einem Monat seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land Brandenburg hat und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, ist zur Teilnahme berechtigt.
Die Barnimer Bündnisgrünen teilen die Auffassung der Initiatoren des Volksbegehrens, dass die körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung besonders schutzbedürftig ist und Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen haben muss. Und zwar nicht nur im Barnim, sondern überall! Deswegen treten auch die von Fluglärm voraussichtlich weniger betroffenen Barnimer solidarisch mit den unmittelbar Betroffenen für ein umfassendes nächtliches Flugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ein. Der Kreisverband Barnim stimmt mit den Initiatoren auch darin überein, dass es zu keiner Verlagerung des geplanten Nachtflugverkehrs auf andere Brandenburger Flughäfen kommen darf und diese Forderung im weiteren Verfahren noch eindeutiger benannt wird.
Es ist nachgewiesen, dass Lärm krank macht. Ungestörter Nachtschlaf ist für die Gesundheit des Menschen lebensnotwendig. Vor dem Hintergrund dieser medizinischen Erkenntnis ist es nicht erträglich, dass große Teile der Brandenburger und Berliner Bevölkerung mit dem Segen und Wollen des Gesetzgebers einem wirtschaftlichem Kalkül folgend regelmäßig schweren Gesundheitsgefährdungen durch nächtlichen Fluglärm ausgesetzt werden sollen.
Stefan Böhmer
Sprecher des Kreisverbandes
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