Bundesverfassungsgerichtsurteil zügig umsetzen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2012 ein vorhersehbares Urteil verkündet. Danach sind die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundgesetzwidrig. Das Gericht stellte klar, dass die Menschenwürde nicht teilbar ist. Asylbewerber haben Anspruch auf das physische und soziokulturelle Existenzminimum, wie es auch Leistungsbeziehern von „Hartz IV“ zusteht. Als Sofortmaßnahme wurden rückwirkend ab 2011 deutlich erhöhte Sätze festgeschrieben. Gleichzeitig wurde dem Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Neuregelung aufgegeben.

Nach Aussage der Kreisverwaltung bemüht sich der Landkreis Barnim, die Leistungen zum 1. August entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes anzuheben.

Der Kreisverband Barnim von Bündnis 90/Die Grünen begrüßt das Bemühen und erwartet vom Landkreis die zügige Umsetzung. Grüne/B90 gehen davon aus, dass die Kreisverwaltung auch die Rückwirkung des Urteils berücksichtigt und die entsprechenden Nachzahlungen aus dem Jahr 2011 an die Betroffenen unverzüglich gewährt.

Das Land Brandenburg fordern Bündnis 90/Die Grünen auf, die Modalitäten der Auszahlung schnellstmöglich klarzustellen und die entsprechenden Zahlungen an den Landkreis umgehend zu leisten.

Die Barnimer Bündnisgrünen kritisieren, dass Kindern von Asylbewerbern die Teilhabe am Bildungspaket der Bundesregierung bisher verwehrt ist. Nach dem Verfassungsgerichtsurteil wird auch hierzu eine Korrektur überfällig. Der Landkreis soll nach Wegen suchen, diesbezüglich die Gleichstellung aller Kinder zu gewährleisten.

In einem Bericht der Landesregierung an den Landtag zu den Bedingungen in den Asylbewerberheimen in Brandenburg vom Januar des Jahres erscheint der Landkreis Barnim als eines der schlechtesten Beispiele. Das Asylbewerberheim in Althüttendorf befindet sich außerhalb städtischer Ansiedlung, abseits einer Bebauung. Es erschwert eine Teilhabe der Asylbewerber am gesellschaftlichen Leben. Bündnis 90/Die Grünen drängen deshalb darauf , der Empfehlung des Berichtes zu folgen und den Standort zu verändern. Die Betroffenen sollten, möglichst bereits vor Vertragsende mit dem jetzigen Betreiber im Jahr 2015, in der Stadt, überwiegend in Wohnungen, untergebracht werden.

Stefan Böhmer
Kreissprecher

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