Wie ernst nimmt Landrat Daniel Kurth den Kinderschutz?

Landrat beanstandet den im Kreistag gefassten Beschluss Nr. 99-5/20 „Kinderschutz sicherstellen, strukturelle Risiken minimieren“

Der von Bündnis 90/Die Grünen und BVB/Freie Wähler gemeinsam eingereichte und mit den Stimmen von CDU und FDP gefasste Beschluss sieht konkrete Maßnahmen im Bereich des Jugendamtes vor. Mehrheitlich beschlossen wurde im Kreistag vom 11.03.2020 eine Fallzahlbegrenzung im Allgemeinen Sozialen Dienst auf 50 Fälle pro Fachkraft, das Einsetzen einer fallbezogenen Fachaufsicht sowie eine elektronische Aktenführung, um Fälle von Kindeswohlgefährdung möglichst früh zu erkennen. Landrat Daniel Kurth kritisiert diese Vorgaben als ein unzulässiges Eingreifen in sein Verwaltungshandeln und beanstandet den Beschluss „insgesamt als rechtswidrig“.

„Formal ist diese Beanstandung möglich, ich halte ein solches Vorgehen allerdings für rücksichtslos gegenüber den Kindern, die Hilfe benötigen, und Mitarbeiter*innen, die ggf. überlastet sind“, sagt Heike Wähner, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Barnimer Kreistag. Bis zur Kreistagssitzung vom 11.03.2020 konnte der Landrat keine strukturellen oder personellen Maßnahmen als Konsequenz aus dem fast drei Monate zurückliegenden Fall einer Kindeswohlgefährdung in Eberswalde, der dem o.g. Antrag zu Grunde lag, benennen. Er informierte die Mitglieder des Kreistages lediglich darüber, dass er  den Sachverhalt weiterhin prüfe. Mit Sorge schaut die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen daher auf möglicherweise drohende weitere Fälle von Kindeswohlgefährdung. Auch jetzt, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind, fallen für viele Kinder und Jugendliche wichtige Schutzräume weg.

Ebenfalls im Blick hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine möglicherweise zu hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeiter*innen des Jugendamtes, speziell im Allgemeinen Sozialen Dienst. Die Fraktion stellte dazu eine schriftliche Anfrage an den Landrat.

Zum nächsten Kreistag, der aller Voraussicht nach im Juni stattfindet, wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Absprache mit der Fraktion BVB/Freie Wähler den Antrag erneut einreichen und den Landrat auffordern, die Beanstandung zurückzunehmen.

„Ich bin fassungslos darüber, dass wir ein halbes Jahr nach dem Bekanntwerden des Eberswalder Falls noch immer über einen besseren Schutz für Kinder streiten müssen und das, weil der Landrat ein vernünftiges und mehrheitlich beschlossenes Maßnahmenpaket als einen unberechtigten Eingriff in die Geschäfte der laufenden Verwaltung beanstandet“, so Heike Wähner.

Die in dem gefassten Beschluss enthaltenen Maßnahmen gehen u.a. darauf zurück, dass der Jugendhilfeausschuss fachliche Versäumnisse und strukturelle Risiken im Jugendamt festgestellt hatte. Der Beschluss reagierte auf die drei wesentlichen, bekannten Risiken mit dem Ziel, künftig mehr Sicherheit in der Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen zu erreichen.

Heike Wähner
Fraktionsvorsitzende Grüne/B90

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