Pressemeldung des Regionalverbandes Niederbarnim
Zur Gemeindevertretersitzung am 21.03.2016 hat die Verwaltung der Gemeinde Ahrensfelde eine Vorlage eingebracht, mit der die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung geändert werden soll. Bei der Durchsicht der geplanten Änderungen fällt auf, dass sie auf die Beschneidung von Mitwirkungsrechten von Ortsbeiräten und fraktionsloser Gemeindevertreter abzielen und auch die Presseberichterstattung einschränken.
- Antragsrechte einzelner Gemeindevertreter werden durch die Vorlage abgeschafft, der Fraktionsstatus oder eine qualifizierte Minderheit wären dann zur Antragstellung nötig
- Das Recht auf namentliche Abstimmung kann nur noch ausgeübt werden, wenn mindestens drei Gemeindevertreter dies beantragen,
- Ton- und Bildaufzeichnungen werden nur noch zugelassen, wenn alle Gemeindevertreter/ Ausschussmitglieder oder Ortsbeiräte zustimmen.
Diese geplanten Änderungen werden von Bündnis90/Die Grünen nicht unterstützt.
Die Motivation dieser Neuregelungen ist offenbar darin zu suchen, dass man die zugegebenermaßen nicht immer angemessenen Auftritte eines einzelnen Gemeindevertreters einschränken und damit die Sitzungsabläufe zukünftig störungsfreier gestalten möchte.
Der demokratisch unangreifbare Weg dahin führt aber – selbst wenn die geplanten Änderungen tatsächlich auf die Brandenburgische Kommunalverfassung gestützt werden können – nicht über die Beschneidung von Mitwirkungsrechten von Gemeindevertretern durch Änderungen an der Geschäftsordnung.
Bei derartigen Regelungen sollte grundsätzlich bedacht werden, dass Eingriffe in die Mitwirkungsrechte auch den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl tangieren, indem sie Gemeindevertreter erster und zweiter Klasse schaffen. Damit fällt der Erfolgswert der jeweiligen Stimmen der Wähler unterschiedlich aus.
Das wirft wiederum Fragen der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs auf. Und die erscheint zweifelhaft:
Man will einen Gemeindevertreter einhegen und beschränkt die Mitwirkungsrechte auch anderer Gemeindevertreter. Unsinnige/ unsachliche Anträge können nach ihrer Einbringung z.B. durch geschickte Sitzungsleitung und Geschäftsordnungsanträge relativ zügig weggestimmt werden. Dafür muss man keine Mitwirkungsrechte beschneiden!
Und der pünktliche Feierabend der Gemeindevertreter um 22:00 Uhr wiegt wohl in der Rechtsgüterabwägung sicherlich weniger schwer, als die demokratischen Mitwirkungsrechte der Gemeindevertreter.
Will man im Übrigen seitens des Rathauses Ahrensfelde wirklich provozieren, dass durch Pro-Forma-Fraktionsbildungen die geplanten Regelungen ausgehebelt werden?
Mittel, die keinen Erfolg versprechen oder allzu leicht umgangen werden können, sind per se unverhältnismäßig – erst recht, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen.
Bündnis90/ Die Grünen vertreten die Auffassung, dass Demokratie auch nervige und destruktive Zeitgenossen und eine freie Presseberichterstattung auch mit Bild und Ton auszuhalten hat. Demokratie ist keine Wohlfühlveranstaltung.
Es liegt am Wähler, ob man eine destruktiv wirkende Persönlichkeit erneut in die Gemeindevertretung wählt oder nicht.
Es ist nicht Sache der Gemeindevertretung oder Gemeindeverwaltung, den Ausdruck des Wählerwillens durch demokratisch fragwürdige Geschäftsordnungsänderungen zu unterlaufen. Letzteres beschädigt die Demokratie in unserem Land ausgerechnet in schweren Zeiten.
Regina Satzer
Sprecherin des Regionalverbandes






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