Wie weit ist Sportförderung öffentlicher Zweck?

In der SVV-Sitzung am 28.04.2016 ging es u.a. auch um einen Förderantrag für den Basketballclub Lok Bernau e.V., der durch seinen Aufstieg in die 2. Bundesliga einen erhöhten Finanzbedarf hat und diesen über die ihm ohnehin schon gewährten 6.000,00 € im Rahmen der Sportförderrichtlinie und einer weiteren Zuwendung von 50.000,00 € hinaus aus dem städtischen Haushalt zu decken suchte.

Der Antrag lautete konkret:

“…Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe einer Zuwendung an den SSV Lok Bernau e.V. in Höhe von 20.000,00 EUR zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs der Herren I – Mannschaft in der 2. Bundesliga Pro B (Nord) für die Saison 2016/2017….”

In den Bemerkungen zum Antrag hieß es:

“In der Kostenstelle 421100, Sachkonto 5318003 wurden für das Haushaltsjahr 2016 50.000,00 EUR eingestellt. Diese 50.000,00 EUR wurden dem SSV Lok Bernau e.V. zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs in der Abteilung Basketball (Mannschaft: Herren I, Regionalliga Nord) per Bescheid vom 04.01.2016 als Zuwendung gewährt.
Folglich sind die finanziellen Mittel hier erschöpft.
(Der Aufstieg der Mannschaft: Herren I des Vereins war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2016 noch nicht absehbar.)
Von den 20.000,00 EUR fallen lediglich 10.000,00 EUR noch im Haushaltsjahr 2016 an.
Zur Deckung dieser 10.000,00 EUR kann die Kostenstelle 611110, Sachkonto 5318000 herangezogen werden.
Die weiteren 10.000,00 EUR, welche erst im Haushaltsjahr 2017 ausgereicht werden sollen, sind im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 in den Haushalt der Stadt Bernau bei Berlin unter der Kostenstelle 421100, Sachkonto 5318003 einzustellen.”

Vor diesem Hintergrund sind Diskussionsbeiträge in der Debatte verfehlt gewesen, die auf die erhöhten Aufwendungen von Lok Bernau in der allgemeinen Vereinsarbeit abzielten. Der zur Entscheidung vorliegende Antrag hatte ausschließlich die Förderung des 1. Herrenmannschaft zum Ziel.

Unbestritten ist, dass die Förderung des Breitensports eine – wenn auch freiwillige – Aufgabe der öffentlichen Hand ist, weil sie der Gesunderhaltung der Bevölkerung dient. Es ging in dem uns vorliegenden Antrag aber nicht um Breitensport, sondern es geht um Hochleistungs- und Profisport.

Für die Entscheidung unerheblich ist der Begeisterungsgrad, den der Verein herruft und die Stadtverordnete Frau Dr. Enkelmann in einem Diskussionsbeitrag hervorhob. Nach unserer Auffassung ist das Sponsoring des Profisports eine Aufgabe, die grundsätzlich privat zu finanzieren ist.

In allererster Linie ist der Verein selber dafür verantwortlich, durch Erhebung angemessener Eintrittsgelder etc. seine Ausgaben selber zu finanzieren. Erst in zweiter Linie kommen Finanzspritzen von Außen als Finanzierungsquelle in Betracht.

Wenn die Stadt sich daran beteiligen will, dann kommen hierfür vor allem die städtischen Gesellschaften in Betracht – vorzugsweise insbesondere jene, die auch Nutzen aus Werbung ziehen können. Zu denken ist hierbei an die Stadtwerke, die ihre Energie überregional vermarkten können oder die GGAB, die ihre Altenpflegeplätze auch überregional anbieten könnte.
Als Werbemaßnahme wäre das Sponsoring steuerlich abzugsfähig und es erfolgte ausschließlich auf der Basis privaten Rechts.

Die Verausgabung von Haushaltsmitteln (= Gelder aus Steuern und Abgaben) ist dagegen eine Frage des öffentlichen Rechts, das sich grundsätzlich am öffentlichen Zweck orientiert.
Kernfrage ist also für uns, ob die Förderung des Profisports ein öffentlicher Zweck ist, für den Haushaltsmittel aufgewendet werden sollten/ dürfen. Und man muss auch dazu sehen, dass der Verein mit den Zuwendungen, welche er bereits ohne diese 20.000,00 € von der Stadt erhält, äußerst großzügig bedacht wird.

In der erst jüngst beschlossenen Sportförderrichtlinie der Stadt Bernau ist jedenfalls für eine Förderung im Sinne des Antrags kein Raum. Am öffentlichen Zweck haben wir ernsthafte Zweifel und haben deswegen die Vorlage abgelehnt.
Wir wurden allerdings überstimmt und die Förderung wurde bewilligt. Dieselbe Debatte wird uns in der kommenden Haushaltsdiskussion wieder bevorstehen.

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