Als Konsequenz aus dem jüngsten, deutschlandweit bekannt gewordenen Fall von Kindeswohlgefährdung in Eberswalde schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konkrete Maßnahmen vor, um den Kinderschutz im Barnim zukünftig besser sicherzustellen und strukturelle Risiken in der Verwaltung zu minimieren. Dazu brachte die Fraktion gemeinsam mit der Fraktion BVB/Freie Wähler, die sich dem Ansinnen anschloss, einen Beschlussantrag zum Kreistag am 11. März ein.
Kernpunkt des Antrages ist, die Anzahl der von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) im Jugendamt zu bearbeitenden Kinderschutzfälle auf maximal 50 zu begrenzen. Dies soll bis zum 1. September dieses Jahres umgesetzt sein. Reichen die im Stellenplan derzeit vorgesehen Stellen dafür nicht aus, wird die Kreisverwaltung beauftragt, die zusätzlich nötigen Stellen zeitnah einzurichten. Damit soll die Hauptursache für Fehler – Überlastungen der Mitarbeiter – behoben werden.
Weiterhin schlagen die beiden Fraktionen vor, dem operativen Team im Jugendamt, das jeweils mit der ersten Kindeswohlprüfung befasst ist, eine Fachaufsicht zur Seite zu stellen, die jede Gefährdungseinschätzung überprüft. Als dritten Punkt fordern Grüne und BVB/Freie Wähler, sämtliche Kinderschutzfälle und deren Bearbeitung zukünftig mit einer geeigneten Software elektronisch zu erfassen. Mit diesen Maßnahmen können eine doppelte Sicherheit und mehr Transparenz bei der Bearbeitung geschaffen werden, sodass kein Fall mehr „untergeht“.
Hendrik Wendland, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Jugendhilfeausschuss, erklärt dazu: „Mit diesen Maßnahmen sollen die durch die Untersuchung im Jugendhilfeausschuss deutlich gewordenen strukturellen und personellen Probleme im Jugendamt behoben werden. Ziel ist es, potenziell gefährdete Kinder optimal zu schützen und die Mitarbeiter*innen vor Überlastungen zu bewahren. Kinderschutz braucht Zeit und kostet Geld!“
Das Jugendamt des Landkreises geriet innerhalb von 2 Jahren wegen zwei schwerwiegender Kinderschutzfälle in den Fokus der überregionalen Öffentlichkeit. Der jüngste Fall offenbarte nach Untersuchung durch den Jugendhilfeausschuss strukturelle und personelle Problemlagen im Kerndienst des Jugendamtes (ASD).
Bei einem Arbeitsumfang von 100 Fällen und mehr für Fallverantwortliche im Kinderschutz gehen Überblick und Prioritätensetzung verloren. Die Begrenzung auf 50 Fälle pro Fachkraft orientiert sich an der bundesweit geltenden Fallzahlbegrenzung für Amtsvormünder, die der Gesetzgeber nach Todesfällen von Kindern aufgrund von Überlastung einführte. Eine Fallzahlbegrenzung ist zudem ein Bewerbungsanreiz für interessierte Fachkräfte.
Das operative Team, das im Jugendamt Barnim die Kindeswohlprüfungen bearbeitet, unterliegt derzeit in der Einzelfallbearbeitung keiner Fachaufsicht. Mit einer zeitnahen fachlichen Überprüfung der Kindeswohlgefährdungseinschätzungen kann eine doppelte Sicherheit eingebaut werden. Derartige Überprüfungen von Gefährdungsabschätzungen sind in Berliner Jugendämtern seit Jahren bewährte Praxis.
Heike Wähner
Fraktionsvorsitzende
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