Pressemitteilung Regionalverband Niederbarnim vom 04.11.2010
Nach öffentlichem Bekanntwerden der enormen Kaufpreissteigerung des Grundstücks Bürgermeisterstr. 25 wurde angesichts der durch Presseberichterstattung bekanntgewordenen Umstände seitens unseres Vorstandsmitgliedes Thomas Dyhr Strafanzeige wegen Verdachts der Untreue gegen Hubert Handke und namentlich nicht bekannte Stadtverordnete erstattet, um den Sachverhalt, die atypische Vertragskonstruktion und den auf erstem Blick im Raum stehenden Schaden zum Nachteil der Stadt Bernau strafrechtlich überprüfen zu lassen.
Die sich aus der Presseberichterstattung ergebende Steigerung zwischen damaliger Schätzung und nunmehr durch Gutachten aufgeworfenen Kaufpreis hätte immerhin ausgereicht, eine Kindergärtnerin mehr als 20 Jahre im Dienste der Stadt zu beschäftigen.
Am 04.11.2010 ging nunmehr ein Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bei dem Anzeigeerstatter ein, aus dem sich als Ergebnis der geführten Ermittlungen ergibt. Diese werden aus Gründen der gebotenen Fairness vorliegend öffentlich gemacht, und um Transparenz in die öffentliche Diskussion und Bewertung des Vorgangs und der handelnden Personen zu bringen.
Dem Einstellungsbescheid zufolge wurden keine Anhaltspunkte für eine Täuschung der Stadtverordneten oder pflichtwidriges Vorenthalten von Informationen ermittelt.
Aus der Einstellungsverfügung wurde weiter deutlich, dass verkäuferseitig der Vertrag nur unter Aufnahme der Bedingung geschlossen worden sei, einen Eigentumsübergang frühestens am 31.12.2010 festzuschreiben. Ursprünglich sei sogar ein Stichtag zum 31.12.2012 vorgesehen gewesen.
Eine Kaufpreisfestsetzung vor dem genannten Termin sei durch den Veräußerer nicht gewollt und kommunalrechtlich nicht möglich gewesen.
Somit war der Erwerb des Grundstücks zu einem bereits bei Vertragsschluss festgeschriebenen Preis objektiv nicht möglich.
Damit sei aber auch kein Vermögensschaden zum Nachteil der Stadt Bernau entstanden, weil die Stadt das Grundstück zu einem zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bestehenden Verkehrswert erwarb und sich der Vermögensabfluss durch Zahlung des Kaufpreises und der Vermögenszufluss in Form des Grundstücks die Waage halten.
Somit gab es objektiv keinen günstigeren Preis, an den man hätte eine mögliche Schadensberechnung knüpfen können.
Ob der Abschluß des Vertrages unter diesen Rahmenbedingungen politisch klug oder geboten war – ob es Alternativen gegeben hätte, darf bekanntermaßen nicht Gegenstand einer staatsanwaltschaftlichen Prüfung sein, sondern ist Aufgabe des damals ausgeübten Ermessens des Bürgermeisters und der Stadtverordneten, dessen Ergebnisse heute sichtbar werden.
Das wird man letztlich aus heutiger Sicht auch kaum fair beurteilen können.
Die Gründe der Einstellung des Verfahrens sind plausibel und nachvollziehbar. Aus diesem Grund wird Klaus Labod mit Einverständnis von Thomas Dyhr die Einstellungsverfügung der Kommunalaufsicht zu den dort anhängigen Vorgängen zugänglich machen.
für den Vorstand
Klaus Labod
(Sprecher)
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