Meinungsäußerung – Formen der Bürgerbeteiligung in der Stadt Bernau angesichts der stattgefundenen und laufenden Bürgerbergehren

Klaus Labod

Ich kann mich auf Grund vieler Gespräche mit den Befürwortern des Verzichts auf die  Altanschließerbeiträge des Eindrucks  nicht erwehren, dass die Triebfeder der die Listen unterschreibenden Menschen und der Abstimmenden vor allem ist, individuell möglichst wenig bezahlen zu müssen. Diese Interessenlage ist genau die Schwäche der Bürgerbeteiligung in Form der gesammelten Unterschriften zur Abschaffung der Altanschließerbeiträge und der durchgeführten Abstimmung zu von den jeweiligen Anliegern zu leistenden (erheblichen)  Beiträge für den Straßenbau. Wer zahlt schon gern für Dinge, für die nicht unmittelbar  eine individuell empfundene  Gegenleistung gewährt wird?

Hier ist jedoch der entscheidende Punkt. Es stellt sich die Frage, ob es zulässig sein kann, die unmittelbar finanziell Betroffenen im Ergebnis darüber abstimmen zu lassen, ob sie und in wie weit sie selbst bereit und in der Lage sind, sich an  den der Allgemeinheit zustehenden Vorteilen der Benutzung von Straßen oder anderer der Allgemeinheit zu Gute kommenden Infrastruktureinrichtungen wie Wasserleitungen im dafür vorgesehenen Umfang zu beteiligen.

Darf es eine Abstimmung darüber geben, dass diejenigen Altanschließer, die noch nicht bezahlt haben, durch den Verzicht besser gestellt werden als diejenigen, die als Alt-oder Neuanschließer ihre auch erheblichen Beiträge schon gezahlt haben?

Wie sollen mit welchen Auswirkungen auf den WAV die bisherigen Zahler ihre Beiträge zurück erstattet bekommen? Werden dafür noch Zinszahlungen (unter Umständen für viele Jahre fällig?

Was machen diejenigen, die indirekt mit ihrem Haus oder Grundstückskaufpreis über an einen Bauträger diese Kosten mitbezahlt haben? Von wem bekommen diese Menschen das gezahlte Geld zurück?

Warum sollen über 60 Prozent der Bernauer Bevölkerung als Mieter von Wohnungen die Belastungen einzelner Grundstückseigentümer mitbezahlen, haben doch deren Grundstücke schon seit der Währungsunion seit Juli 1990 einen nie erwarteten oder gekannten dauerhaften Wertzuwachs erfahren?

Ist es gerecht, dass Familien mit vielen Kindern in Mietwohnungen zu Gunsten der Eigenheimbesitzer die dann für sie besonders hohen Wasser- und Abwassergebühren bezahlen müssen?

Mit welchem Recht bestimmen im Bereich des Anliegerstraßenausbaus allein die Eigentümer der jeweiligen an den betroffenen Straßen liegenden Grundstücke über den Umfang der eigenen zumutbaren finanziellen Belastung?
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die jeweilige Entscheidung über einen  zurückhaltenden  Straßenausbau regelmäßig zu Lasten derer geht, die zum Beispiel auf einen bestimmten Mindeststandard der Straße angewiesen sind, weil sie etwa Rollstuhlfahrer sind, geh- oder sehbehindert oder schlicht noch zu klein sind, um sich gefahrlos im öffentlichen Straßenland zu bewegen. Gibt es nicht einen sicherlich objektiv nötigen und bestimmbaren Mindestausbaugrad einer Straße?

Diese beschriebene Problematik hat der Gesetzgeber beim Erlass der Vorschriften zur Bürgerbeteiligung vorausgesehen. Er hat bei abgabenrechtlichen Angelegenheiten eine Bürgerbeteiligung gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen.

Bürgerbeteiligung macht im kommunalen Bereich dort Sinn und ist wünschenswert und zulässig, wenn die abzustimmenden Gegenstände entweder ohnehin von der Gemeinde beziehungsweise der Allgemeinheit zu bezahlen sind oder Grundsatzentscheidungen zum weiteren Charakter der Stadt als Lebensraum betreffen. Ein gelungenes Beispiel war  beispielsweise  die Abstimmung über die  Einrichtung einer weiteren Grundsschule hinsichtlich ihres Standorts in Panketal.

In Bernau gäbe es viele konkret zu entscheidenden Fragen: Dies wären  zum Beispiel die Entscheidung zum Standort eines neu zu erbauenden Rathauses, die Entscheidung zum Bau einer zusätzlichen Umgehungsstraße, die Anregung einer Entscheidung zur Einrichtung von Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen,  die Entscheidung zur Errichtung eines Einkaufszentrums außerhalb der an sich zu belebenden Innenstadt, die Herstellung von Spielplätzen, die Ausweisung von Wohn- und Baugebieten, die Auswahl der Standorte  zur Errichtung von Windenergieanlagen, die Einrichtung von Kitas und Jugendzentren, Fußballplätzen und Gewerbegebieten und und und.

Über die vorstehenden Fragen sollten sich die Gemeindevertreter und die politischen Parteien und diejenigen Gedanken machen, die in den vergangenen Wochen ihre Wut und ihre Enttäuschung über die zu erwartenden erheblichen und im Einzelfall bestimmt schmerzlichen finanziellen Belastungen in vielen Sitzungen und Demonstrationen zum Ausdruck gebracht haben.

Bürgerbeteiligung erfordert Weitblick, Ideenreichtum, konkretes Augenmaß und Verantwortung. Diesen Weg sollte die Stadt Bernau gehen – nicht nur im Wege von förmlichen Bürgerbegehren, sondern auch in öffentlichen Hearings und Bürgerbefragungen anlässlich ohnehin stattfindender Termine wie Wahlen und Abstimmungen, an denen die Wähler ohnehin abstimmen beziehungsweise wählen gehen.

 

Klaus Labod
Stadtverordneter

2 Kommentare

  1. Ulf Hünemörder

    Da die Problematik nicht auf Bernau beschränkt ist, sondern ganz Ostdeutschland betrifft, hier eine Anmerkung aus M-V:
    Eine Triebfeder der aktuellen Proteste ist natürlich das Bestreben, möglichst wenig bezahlen zu wollen. Der entscheidende Faktor ist dabei aber das Gefühl, Opfer willkürlicher Abzocke unter dem Deckmantel des “Dienstes an der Allgemeinheit” zu sein. Weshalb sind sie der Meinung, dass die Kosten für teure (Fehl-) Investitionen im Nachhinein allein von den Grundstückseigentümern zu tragen sind? Sind die Mieter nicht in den Genuß der angeblichen Vorteile gekommen?
    Diese Kosten waren bisher nicht planbar und konnten deshalb nicht auf die Miete umgelegt werden. Eine massive Mieterhöhung wegen Anschlußgebühren aus DDR-Zeiten wäre wahrscheinlich auch nicht in Ihrem Sinne. Ausserdem scheinen Sie zu verkennen, dass die Gruppe der Altanschließer eben nicht im gleichen Maße vom Vorteil des Anschlusses an das zentrale Netz profitiert, dieser Vorteil war ja längst vorhanden. Jeder Altanschließer hätte natürlich Verständnis dafür, seinen Beitrag für den Ausbau der Anlage zu leisten. Dies muss dann aber als nachträgliche Investition mit konkreter Nennung der Maßnahme und konkretem Zeitraum sowie nachvollziehbarer Kostenplanung ausgewiesen werden. Der Vorteil einer “Verbesserung” ist sicher nicht derselbe, wie der Neuanschluß ans System. Und noch eines: diese “Verbesserung” haben auch dijenigen erfahren, die unmittelbar nach der Wende bereits Beiträge für den Anschluss ans alte System bezahlt haben. Sollen diese Leute Ihrer Meinung nach auch noch einmal für die Verbesserung bezahlen? Dies wäre dann gerecht.
    Die Kernfrage im Altanschließer-Streit ist folgende: ist es möglich, für einen nicht erbrachten bzw. falsch deklarierten Vorteil Beiträge zu fordern (angeblicher Vorteil: Anschluss).
    Und, last but not least, die Investitionen in die Infrastruktur sollen doch allen Bürgern dienen, warum sollte hier eine Bürgerbeteiligung ausgeschlossen werden? Wenn Ungerechtigkeit zur Norm werden soll, ist Wiederstand Plicht!

    Antworten
    • Klaus Labod

      Es lassen sich im Einzelfall natürlich auch immer Argumente finden, eine andere Sicht der Dinge zu berücksichtigen cksichtigen. Indes bleibt auch unter der Einbeziehung und Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente immer wieder die grundsätzliche Frage offen, ob es zulässig sein kann, NUR die selbst betroffenen Teile der Bürgerschaft über die vom Gesetzgeber der gesamten Bürgerschaft obliegenden Entscheidungen abstimmen zu lassen. Daher mein Hinweisschilder auf die nach meiner Auffassung zulässigen und auszubauenden Gegenstände der Bürgerbeteiligung.

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